Verteidiger: Vatikan-Staatsanwalt wollte Monster aus Becciu machen

Im Vatikan-Prozess um dubiose Investitionen aus dem Staatssekretariat ist die Verteidigung mit ihrem Plädoyer dran. Kardinal Beccius Anwälte halten die Vorwürfe gegen ihren Mandanten für widerlegt – und griffen die Staatsanwaltschaft an.

Der Anwalt von Kardinal Angelo Becciu hat im Vatikan-Finanzprozess die vatikanische Staatsanwaltschaft scharf angegriffen. Es sei versucht worden, ein Monster aus dem 75 Jahre alten Geistlichen zu machen, sagte Fabio Viglione am Mittwoch vor Gericht.

Vorverurteilend und suggestiv

Staatsanwalt Alessandro Diddi habe vorverurteilend und suggestiv argumentiert, aber keine echten Beweise gegen Becciu präsentiert. Die Vorwürfe seien widerlegt; der Kardinal habe nicht einen Cent für persönliche Zwecke entwendet. Ähnlich argumentierte Beccius zweite Anwältin, Maria Concetta Marzo.

Mitnichten Regisseur von Finanzgeschäften

Der Kardinal sei mitnichten der «Regisseur» von Finanzgeschäften gewesen, sagten die Verteidiger. Er habe eher eine administrative Rolle innegehabt. Die Verantwortung für das fragliche Geschäftsgebaren habe unter anderem der frühere Verwaltungsleiter im vatikanischen Staatssekretariat, Alberto Perlasca, getragen.

Verlustreiches Immobiliengeschäft in London

In dem Prozess geht es hauptsächlich um ein verlustreiches Immobiliengeschäft in London, das das vatikanische Staatssekretariat ab 2014 tätigte. Becciu hatte damals als sogenannter Substitut eine Schlüsselrolle in der Kirchenleitungsbehörde inne. Perlasca war ihm direkt unterstellt; heute tritt er als wichtiger Zeuge der Anklage und als geschädigte Partei in dem Prozess auf.

Kardinal erstmals vor Gericht

Mit Becciu steht erstmals ein Kardinal im Vatikan als Angeklagter vor Gericht. Am Mittwoch verfolgte er die Ausführungen seiner Verteidiger, ohne dabei grössere Reaktionen zu zeigen.

Vatikan-Staatsanwalt Diddi fordert für Becciu sieben Jahre und drei Monate Haft sowie eine Geldstrafe von rund 10’000 Euro wegen Veruntreuung, Amtsmissbrauch und Verleitung zur Falschaussage. Auch den weiteren neun Angeklagten drohen Haft- und Geldstrafen.

Urteil am 16. Dezember

Die Verteidiger des Kardinals werden am 6. Dezember erneut das Wort ergreifen. Dann stellt sich auch heraus, ob sie auf Freispruch plädieren. Das Urteil soll um den 16. Dezember fallen. (kna)


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