Laut Medienmitteilung hat die Bischofskonferenz am 13. Oktober eine ausserordentliche Videokonferenz abgehalten. Bischof Felix Gmür nahm aus Rom teil. Themen waren die Personalentwicklung, das nationale Strafgericht und der Kulturwandel. Konkrete Schritte wurden nicht angekündigt.
Charles Martig und Annalena Müller
Die Auswertung in Sachen Missbrauchs-Studie und Prävention habe gezeigt, «dass dringender Handlungsbedarf besteht, bereits beschlossene Massnahmen zielgerichtet» umgesetzt «und weitere Optionen zur Klärung von Missständen» geprüft werden müssten. «Dafür sollen auch Sondierungsgespräche mit Rom ins Auge gefasst werden.» So steht es in der Medienmitteilung der SBK, die am 18. Oktober veröffentlich wurde. Inhaltlich enthält das Kommuniqué wenig Neues und vor allem: nichts Konkretes.
Gespräche mit dem Vatikan brauche es insbesondere in der Frage des nationalen Strafgerichts. Hier benötige die Schweiz grünes Licht aus Rom. «Die Einrichtung eines kirchlichen Straf- und Disziplinargerichts für die katholische Kirche in der Schweiz wird weiterverfolgt. Ein solches Gericht existiert bereits in Frankreich», heisst es in der Medienmitteilung.
Auch wenn es im Kommuniqué lediglich heisst, dass «Sondierungsgespräche mit Rom ins Auge gefasst werden sollen», ist Felix Gmür in Rom bereits in dieser Sache aktiv. Auf Nachfrage von kath.ch bestätigt die Basler Bistumssprecherin Barbara Melzl, dass «die Schweizer Anliegen in Rom deponiert wurden». Eine Stellungnahme von Felix Gmür sei aktuell nicht zu erwarten, «da es zum aktuellen Zeitpunkt noch nichts Konkreteres zu sagen gebe.
Auch Nuntius Martin Krebs weibelt in der Causa Strafgericht: «Der Apostolische Nuntius der Schweiz bemüht sich derzeit um einen Gesprächstermin für Mitte November bei den zuständigen Stellen in Rom, damit die SBK dieses Vorhaben voranbringen kann». Damit dürfte vor allem das Staatsekretariat in Rom gemeint sein und hier besonders Kardinalstaatsekretär Pietro Parolin.
«Sicherstellen, dass kein fehlbarer Kleriker einer Bestrafung entgeht»
Im Grunde geht es darum, die kirchliche Strafgerichtsbarkeit in der Schweiz zu professionalisieren. Aktuelle Fälle aus den Bistümern Basel und LGF haben gezeigt, dass die bischöflichen Offizialate oftmals zu wenig Fachwissen haben. Davon ist in der Medienmitteilung der SBK aber nicht die Rede. Dafür wird betont: «Dieses Gericht ist als Ergänzung zu den Schweizer Justizbehörden gedacht. Es wird sich mit Sanktionen gegen Mitglieder des Klerus im Falle eines Verstosses gegen ein Kirchengesetz befassen. Es wird auch sicherstellen, dass kein fehlbarer Kleriker einer Bestrafung entgeht, selbst wenn der Fall nach staatlichem Recht verjährt ist.»
In ihrer Sitzung am 13. Oktober haben sich die Bischöfe zudem mit Fragen der Personalauswahl und der professionellen Führung der Personaldossiers auseinandergesetzt. Aktuell herrschen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Bistümern. Dies hat auch die Pilotstudie zum Missbrauch gezeigt. Künftig will die SBK national einheitlich agieren. Daher hat die SBK nun «die Konferenz der Regenten der Schweizer Seminarien dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit kirchenexternen Fachleuten konkrete Vorschläge auszuarbeiten.»
Die Bischöfe nähmen ausserdem einen Kulturwandel in der Kirche wahr: «Ein Kulturwandel ist gegenwärtig spürbar. Dies berichten uns Teilnehmende der weltweiten Synode zur Synodalität in der Kirche. Auch in der Schweiz sind die Bischöfe bei dieser Aufgabe nicht allein. … Die Kirche lebt vor allem von dieser Begleitung der Menschen im Geist Jesu Christi.»
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant