Papst passt Kirchenrecht zu Opus Dei an: «Änderung der Realität»

Papst Franziskus hat den Sonderstatus der katholischen Organisation Opus Dei im Kirchenrecht angepasst. Am Dienstag veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass. «Eine Änderung der Realität», bewertete ein Sprecher der Organisation das Gesetz.

In dem Motu Proprio werden sogenannte Personalprälaturen mit öffentlichen klerikalen Vereinigungen päpstlichen Rechts gleichgestellt. Dazu zählt etwa die französische Communauté Saint-Martin (Gemeinschaft Sankt Martin).

Vatikanische Klerusbehörde unterstellt

Dementsprechend handelt auch der Prälat nun als «Moderator», wie die Leiter dieser Vereinigungen genannt werden. Im vergangenen Jahr hatte der Papst das Opus Dei («Werk Gottes») bereits der vatikanischen Klerusbehörde unterstellt. Dort sind auch die klerikalen Vereinigungen angesiedelt.

Zwar betrifft der neue Erlass gemäss dem Wortlaut Personalprälaturen im Allgemeinen, das Opus Dei ist aber die einzige katholische Organisation in dieser Form. Papst Johannes Paul II. hatte der Vereinigung 1982 die damals neue Rechtsform einer «Personalprälatur» mit einer gesonderten Priesterausbildung gewährt.

«Klima der Gemeinschaft»

Die Folgen dieser Änderungen für die rechtliche Form des Opus Dei wolle die Organisation nun untersuchen, so der Sprecher weiter. Denn diese stünden auch im Zusammenhang mit der Arbeit, die das Opus Dei gemeinsam mit der Klerusbehörde «in einem Klima der Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater» bei der Anpassung ihrer Statuten leiste.

Neuordnung 2022 erlassen

Papst Franziskus erliess 2022 eine Neuordnung. Neben dem Wechsel der zuständigen Behörde sollen etwa die nächsten Leiter nicht mehr den Rang eines Bischofs haben. Mit dem Erlass einher geht auch eine Anpassung der Statuten. Daran arbeitet das Opus Dei gerade gemeinsam mit der Klerusbehörde. Abfassung, Änderung und Einführung neuer Vorschriften sind dem Heiligen Stuhl vorbehalten. (cic)


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