Seit Januar stellt eine Gruppierung die geltende Regel zur Ernennung des Bischofs von Lugano in Frage. Die Regierung des Kantons Tessins hat laut einem Bericht der Zeitung «Corriere del Ticino» beschlossen, in diesem Bereich keinen Einfluss nehmen zu wollen.
Barbara Ludwig
An einer Sitzung vergangener Woche hat der Tessiner Staatsrat entschieden, sich in der Frage der Bischofsernennung zu «enthalten». Die Regierung des Tessins begründet dies mit ihrer Neutralität im Verhältnis zwischen Politik und Kirche. Dies berichtete die Tessiner Tageszeitung «Corriere del Ticino» am Montag unter Verweis aus Quellen aus dem Umfeld der Regierung.
«Der Staatsrat hat sich in Übereinstimmung mit der Kantonsverfassung und den getroffenen Vereinbarungen stets der direkten oder indirekten Einflussnahme auf die Ernennung des Bischofs von Lugano enthalten», zitiert die Zeitung. Dies habe er in der Vergangenheit so gehalten und werde dies auch künftig tun.
Die Regierung stützt sich bei ihrer Entscheidung auf einen Passus in der Kantonsverfassung ab, wonach die römisch-katholische Kirche das Recht hat, sich frei zu organisieren. Dazu gehöre auch die Möglichkeit der Kirche, die Bestimmungen zur Ernennung des Bischofs von Lugano selbst festzulegen.
Für den Staatsrat ergibt sich daraus die Notwendigkeit für die kantonale Politik, darauf zu verzichten, «auf die Ernennung des Bischofs Einfluss zu nehmen oder die Änderung von Normen zu fördern, die sein Eingreifen erfordern, ohne dass ein klarer Wille der Institutionen des Bistums vorliegt».
Damit muss die Gruppierung, die seit einigen Monaten eine Änderung der Regel zur Ernennung des Bischofs anstrebt, auf Support von Seiten der Kantonsregierung verzichten. Gemäss geltendem Recht muss der Bischof von Lugano das Tessiner Bürgerrecht besitzen. Die Regel ist einem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahre 1968 festgehalten.
Luigi Maffezzoli, ehemaliger Präsident der «Azione Cattolica Ticinese», die Grossrätin Maddalena Ermotti-Lepori (Mitte) und Giancarlo Seitz, ehemaliger Grossrat (Lega dei Ticinesi), haben im Januar einen Appell lanciert, mit dem Ziel diese Vorgabe abzuschaffen. Die drei Persönlichkeiten haben im Tessin rund 2300 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt und diese am 4. April an den Tessiner Bundesrat Ignazio Cassis und den päpstlichen Nuntius Martin Krebs übergeben.
Später führte Aussenminister Ignazio Cassis im Vatikan Gespräche über die künftigen Bischofsernennungen in der Diözese Lugano. Am 19. April, nach der Einweihung der Schweizer Botschaft, sagte er, das Aussenministerium warte noch auf eine Stellungnahme des Kantons Tessin.
Maffezzoli betonte gegenüber der Zeitung, dass man die Entscheidung des Staatsrates «sehr» respektiere, aber gleichzeitig verwirrt sei, dass die Regierung überhaupt keine Entscheidung getroffen habe.
Die Regierung habe eine Entscheidung, «die eigentlich die zivile Behörde hätte treffen müssen, an die Diözese Lugano verwiesen». Dabei wisse sie, «dass die oberste Instanz absolut nicht die Diözese selbst ist, die in dieser Angelegenheit keine Macht hat, sondern der Heilige Stuhl durch die apostolische Nuntiatur in Bern».
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