Papst erlässt neues Grundgesetz für den Vatikanstaat

Am Samstag ist die neue Verfassung des kleinsten Staats der Welt veröffentlicht worden. Sie definiert in 24 Artikeln die wichtigsten Institutionen und Regeln des Vatikans. Erstmals ist die völkerrechtliche Rolle des Heiligen Stuhls festgehalten.

Erstmals klärt das neue Grundgesetz verbindlich die dienende Rolle des kleinen Territorialstaates Vatikan für das internationale Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl. Die Rollen des Heiligen Stuhls (mit der vatikanischen Kurie als Organ) und des Vatikanstaats (mit dem «Governatorat» als Staatsregierung) werden klar getrennt und so festgeschrieben, wie sie bereits seit Jahrzehnten gehandhabt worden sind.

Alle Macht beim Papst

Der Papst bleibt alleiniger Inhaber der gesetzgebenden, der rechtsprechenden und der ausführenden Gewalt im Vatikanstaat. Er delegiert seine Vollmacht an mehrere Institutionen.

Eine wesentliche Neuerung ist die Zusammensetzung der leitenden «Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat». Sie bestand bisher ausschliesslich aus Kardinälen, künftig können ihr auch Laien angehören. Ihre Mitglieder ernennt der Papst für die Dauer von fünf Jahren.

Eine Art Regierungschef bestimmt

Die Kommission legt die Gesetze des Staates aus, ihr Präsident ist zugleich eine Art Regierungschef und leitet das sogenannte Governatorat. Die Richter im Vatikanstaat sind wie bisher an dessen Gesetze gebunden; das Recht des Papstes zur Begnadigung Verurteilter bleibt erhalten.

Staatshaushalt muss transparent sein

Neu ist hingegen, dass der Staatshaushalt ausgeglichen sein und transparent erstellt werden muss. Ein vom Papst erstmals geschaffenes dreiköpfiges Kontrollgremium überprüft ihn. Das neue Grundgesetz für den Vatikanstaat tritt nach dem Willen des Papstes am 7. Juni in Kraft.

Zuletzt war das «Legge Fondamentale» des Vatikanstaates im Jahr 2000 neu gefasst worden. Die erste und ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1929. (cic)


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