Hat Kardinal Woelki gelogen? Untersuchungen wegen Meineids werden ausgeweitet

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts des Meineids in mehreren Fällen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Dies teilte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag mit.

Woelki wird demnach vorgeworfen, Ende März vor dem Landgericht Köln die Unwahrheit gesagt zu haben. Der Erzbischof, der dort gegen Darstellungen der «Bild»-Zeitung klagte, wurde im Rahmen des Verfahrens persönlich vernommen. Dabei stand er unter Eid. Eine Falschaussage unter Eid gilt im deutschen Strafrecht als Verbrechen.

Ab wann wusste Woelki Bescheid?

Konkret geht es um die Frage: Ab wann Woelki Kenntnis von zwei Dokumenten hatte, die einen von ihm beförderten Priester belasten. Im fraglichen Prozess wehrte sich Woelki gegen einen Bericht der «Bild».

Die «Bild» hatte geschrieben, Woelki habe bei der Beförderung des Priesters im Jahr 2017 Kenntnis einer Polizeiwarnung gehabt. Diese hatte vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Ausserdem soll Woleki ein Gesprächsprotokoll mit Vorwürfen eines Mannes gegen den Priester gekannt haben.

Woelki will nichts gewusst haben

Vor Gericht sagte Woelki unter Eid aus, dass ihm «bis heute» niemand etwas von den Vorwürfen berichtet habe. Demgegenüber verweist der anonyme Anzeigen-Erstatter auf einen Brief Woelkis an die Glaubenskongregation in Rom vom November 2018. Der Brief enthält sämtliche Vorwürfe gegen den beförderten Priester und berichtet auch über das besagte Schriftstück.

Das Erzbistum bekräftigte am Dienstag erneut eine Erklärung vom April. Darin heisst es, dass ein Schreiben Woelkis nach Rom zwar auf das Gesprächsprotokoll Bezug nehme. Allerdings würden keine Details aus dem Protokoll genannt.

Laut Erzbistum gebe es daher keinen Widerspruch zu den Aussagen des Kardinals vor Gericht. Das Schreiben sei von der zuständigen Fachstelle in eigener Verantwortung erstellt worden. Der Kardinal habe es nur unterschrieben. Aber «an Einzelheiten eines Briefs an den Vatikan, der auf die betreffenden Dokumente Bezug nimmt, kann er sich nicht erinnern».

In erster Instanz Recht bekommen

In dem Ende April verkündeten Urteil hatte das Landgericht Köln dem Kardinal noch Recht gegeben. Der Axel-Springer-Verlag hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Über das presserechtliche Verfahren hinaus geht aber nun auch die Staatsanwaltschaft weiter der Frage nach, wann Woelki was wusste.

Vorwürfe der Sekretärin führen zu neuen Ermittlungen

Zu den neuen Ermittlungen tragen auch Aussagen der Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, bei.

Sie hatte vor der Pressekammer ausgesagt, dass sie Woelki schon um das Jahr 2010 auf grenzüberschreitendes Verhalten des Priesters aufmerksam gemacht habe. Zu dieser Zeit war Woelki noch Kölner Weihbischof. (kna/am)

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