Wegen der vielen Missbrauchsklagen steht das Bistum vor dem Bankrott. Durch die Insolvenzanmeldung hofft Bischof Michael Barber den Missbrauchsbetroffenen gerecht zu werden. Und gleichzeitig die grundlegenden Aktivitäten des Bistums aufrechtzuerhalten. Daher habe er das sogenannte Chapter-11-Verfahren angemeldet.
In den USA gibt es zwei unterschiedliche Insolvenzverfahren, die nach den jeweiligen Kapiteln im Konkursrechtsgesetz bezeichnet werden. Das Ziel eines Chapter-7-Verfahrens ist die Liquidierung eines bankrotten Unternehmens. Bei Chapter-11-Verfahren handelt es sich eher um ein Sanierungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht.
Bischof Barber versprach, die katholischen Schulen im Bistum Oakland uneingeschränkt weiterzuführen. Auch die Gehälter der kirchlichen Angestellten würden weiter gezahlt. Wegen der hohen Klageforderungen sei es allerdings notwendig, die finanziellen Ressourcen neu zu ordnen.
Barber bat die rund 550.000 Katholiken seiner Diözese, sich auf schmerzliche Veränderungsprozesse einzustellen. Etliche Kircheneinrichtungen müssten geschlossen.
Hintergrund der aktuellen Klagewelle ist ein seit 2019 in Kalifornien gültiges Gesetz, das die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch weitgehend abgeschafft hat. Nach Angaben des Bistums Oakland beziehen sich die mehr als 330 Klagen entsprechend auch auf Vorkommnisse, die bis zu 60 Jahre zurückliegen.
Die kalifornischen Diözesen San Diego und Sacramento signalisierten bereits, dass sie in den nächsten Monaten ebenfalls gezwungen sein könnten, Insolvenz anzumelden. (kna)
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