Im Tessin gibt’s eine Debatte darüber, ob der Bischof von Lugano das Tessiner Bürgerrecht haben muss. Im Bistum Chur hatte einst Johannes Vonderach von der Gemeinde Medel das Bündner Bürgerrecht erhalten.
«Johannes Vonderach hat das Bürgerrecht der Gemeinde Medel/Lucmagn verliehen bekommen. Dies war jedoch keineswegs zwingend, gründete aber letztlich auf dem Zweiten Ilanzer Artikelbrief von 1526, wonach lediglich ein «Bündner» Bischof von Chur werden sollte.
Solche (staatlichen) Kapitulationen sind jedoch im Lindauer Vertrag 1622 und in den Scappischen Artikeln von 1623 für null und nichtig erklärt worden.
Noch bei den Verhandlungen betreffend Bistumsfrage (1909–1914/16) unter Bischof Georgius Schmid von Grüneck sind solche nach wie vor kursierenden alten «Bedingungen» vom Bischof in seinem Gutachten mit scharfen Worten zurückgewiesen worden.»
Domherr Albert Fischer leitet das Diözesanarchiv in Chur. Er antwortet kath.ch auf die Frage, wie der Urner Johannes Vonderach Bündner Bürger werden konnte.
Das Bündner Bürgerrecht ist laut Albert Fischer seit dem 17. Jahrhundert keine Voraussetzung mehr, um Bischof von Chur zu werden.
Vonderachs Nachfolger waren keine Bündner: Wolfgang Haas stammt aus Liechtenstein, Amédée Grab aus Schwyz und Joseph Maria Bonnemain aus Les Pommerats im Kanton Jura. (rr)
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https://www.kath.ch/newsd/wie-wurde-johannes-vonderach-buendner/