Was passiert eigentlich mit den Kirchensteuern?

von Dr. Daniel Kosch*

In den meisten Kantonen ist die katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Mit dieser Anerkennung ist meist das Recht verknüpft, Kirchensteuern zu erheben. Dieses Steuerrecht wird vom Staat den demokratisch organisierten Kirchgemeinden übertragen. Wie die politischen Gemeinden setzen diese jeweils den Steuerfuss fest und genehmigen das Jahresbudget und die Jahresrechnung. Verwaltet werden die Gelder von einer gewählten Behörde (Kirchenpflege / Kirchenrat).

Alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde haben die Möglichkeit, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Da die Rechnungslegung öffentlich ist, können Interessierte Rechnung und Budget bei der Kirchgemeinde auch schriftlich beziehen. Die Transparenz bezüglich der Verwendung der Mittel entspricht ebenfalls jener der politischen Gemeinde, zumal sie auch durch eine gewählte Rechnungsprüfungskommission überprüft wird.

Auf kommunaler Ebene werden die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt und auch entschieden, wie viel in Löhne, Gebäude, Religionsunterricht, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Sozial- und Entwicklungshilfe usw. investiert wird. Für den personellen Bereich bestehen vielerorts kantonalkirchliche Vorgaben (Anstellungs- und Besoldungsordnungen), damit diese Fragen einheitlich geregelt sind. Zwischen den einzelnen Kantonen bestehen z. T. erhebliche Unterschiede.

Man kann davon ausgehen, dass von 100% Kirchensteuer in der Gemeinde ca. 5 –10% an die kantonalkirchliche Organisation (meist Landeskirche) gehen. Damit werden die kantonalen Stellen bezahlt (z. B. kantonale Caritas, Katechetische Arbeitsstelle, Fachstellen für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung u. ä.). Über 90 % der Kirchensteuern kommen also der Gemeinde zu Gute, wo sie bezahlt werden.

Von diesen kantonalen Beiträgen gehen wiederum ca. 5 –10 % an die nächsthöhere Ebene: An das Bistum und an die Römisch-Katholische Zentralkonferenz für die Finanzierung gesamtschweizerischer Aufgaben (z. B. Katholischer Mediendienst für Radio und TV, schweizerische kirchliche Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen usw.). Ebenfalls z. T. gesamtschweizerisch wird die Seelsorge an sprachlichen Minderheiten bezahlt.

Nach «Rom» wandert nichts – für den Heiligen Stuhl wird jährlich der «Peterspfennig» als freiwillige Kollekten aufgenommen.

Weil die finanzielle Hoheit bei den Kirchgemeinden liegt und weil die Kirchenfinanzierung von Kanton zu Kanton verschieden ist, bestehen keine genauen Zahlen für die ganze Schweiz. Eine Schätzung geht davon aus, dass auf Gemeindeebene ca. 700 Millionen Franken eingenommen werden.

Kirchensteuern sind allerdings nicht die einzige Quelle der Finanzierung kirchlicher Aufgaben. Zu erwähnen sind auch folgende Einnahmequellen:

Staatsbeiträge: Mit Steuergeldern der politischen Gemeinden oder mit staatlichen Beiträgen zu den Kultusausgaben werden z. B. Kirchengebäude unterhalten, in einzelnen Kantonen Pfarrer und andere kirchliche Mitarbeiter besoldet oder die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen entschädigt. Neben den Staatsbeiträgen für Kultuszwecke sind auch projektbezogene Beiträge der öffentlichen Hand zu erwähnen, die z. B. für soziale und caritative Projekte im In- und Ausland oder für die Integration von Migrantinnen und Migranten gewährt werden.

Freiwillige Spenden in Form von Kollekten für kirchliche Aufgaben, einzelnen Beiträgen, organisierten Sammlungen von Hilfswerken, einem freiwilliger Besoldungsausgleich zwischen den Priestern u. a. m.

Eigene Erträge: Eine weitere Quelle der Kirchenfinanzierung sind Einnahmen aus der Bewirtschaftung kirchlichen Grundbesitzes und kirchlicher Vermögenswerte, aus den Erträgen der Arbeit kirchlicher Institutionen oder aus kirchlichen Stiftungen.


* Dr. Daniel Kosch ist Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).

https://www.kath.ch/was-passiert-eigentlich-mit-den-kirchensteuern/