Medienmitteilung
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat die Beschwerde von Pater Adam gegen die vom Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau am 26. Oktober 2020 ausgesprochene und vom Rekursgericht mit Entscheid vom 31. Januar 2022 geschützte Kündigung teilweise gutgeheissen, die Kündigung aber nicht aufgehoben.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es geboten gewesen wäre, sowohl den bischöflichen Entzug der «missio canonica» als auch die Kündigung durch den Kirchenrat umfassender zu begründen. Im Vorgehen des Kirchenrates erachtet das Gericht eine Verletzung der Gemeindeautonomie, weil die (damalige) Kirchenpflege keine Kündigung aussprechen wollte. In Bezug auf die finanziellen Ansprüche bezeichnet das Gericht Pater Adam als mehrheitlich unterlegen.
Die nun festzusetzende Entschädigung habe sich an einem allfälligen Mitverschulden von Pater Adam (wegen gesetzes- und vertragswidrigem Verhalten im Vorfeld der Kündigung) zu orientieren.
Der Kirchenrat wird den Entscheid des Verwaltungsgerichts nach den Weihnachtsfeiertagen beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts steht nunmehr auch fest, dass die weiteren Lohnbezüge von Pater Adam im Nachgang an die Kündigung widerrechtlich erfolgt sind. Im Fokus des Entscheides über das weitere Vorgehen steht das Bestreben, die nun eingekehrte Normalisierung des Pfarreilebens in Gebenstorf, Turgi und Birmenstorf nicht erneut zu gefährden. Der Kirchenrat sieht entsprechend mit Freuden der Amtseinsetzung der beiden neuen Seelsorger am 7./8. Januar 2023 entgegen.
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