Suizidbeihilfe im Wallis: Komitee will an Autonomie von Alters- und Pflegeheimen festhalten

Im Wallis soll ein neues Gesetz alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime verpflichten, Suizidbeihilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Ein Komitee wirbt für ein Nein an der Urne. Nebst Gesundheitsfachleuten engagieren sich darin auch Vertreter der katholischen Kirche.

Barbara Ludwig

Im Altersheim per Suizidbeihilfe sterben: Das soll künftig im ganzen Wallis möglich sein. Am 27. November entscheiden die Walliser Stimmbürgerinnen und -bürger über ein entsprechendes Gesetz.

Ausübung des Grundrechts darf nicht verhindert werden

Die vom Grossen Rat verabschiedete Vorlage regelt die Rahmenbedingungen für die Beihilfe zum Suizid in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Institutionen für Menschen mit Behinderungen.

Bei der Suizidbeihilfe handle es sich um ein Grundrecht, das der Staat oder seine Institutionen nicht unterstützen oder finanzieren müsse, dessen Ausübung aber auch nicht verhindert werden dürfe, heisst es auf der Webseite des Kantons. Bewohnerinnen und Bewohner sollen nicht mehr gezwungen sein, eine Einrichtung zu verlassen, wenn es sich dabei um ihren gewohnten Lebensort handelt.

Obligatorisches Referendum

Der Grosse Rat hat beschlossen, die Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, damit sich die Bevölkerung zu diesen «sensiblen gesellschaftlichen Themen» äussern könne, teilte der Kanton am 31. August mit. Die Abstimmung findet am 27. November statt.

Diese Möglichkeit nutzt nun das Komitee «Nein zum Gesetz über das Lebensende», das sich «Pro Liberty-Komitee» nennt. Vergangene Woche warb es in einem Schreiben an die Walliser Pfarreien und Ordensgemeinschaften für ein Nein.

Für Freiheit der Institutionen

Der Sinn des Menschseins werde erschüttert, heisst es in dem Brief. «Statt die Begleitung gebrechlicher Menschen zu fördern, statt Kompetenz, Empathie und Liebe, will dieses Gesetz alle Institutionen zwingen, assistierten Suizid zu gewähren.» Das Komitee plädiert in einem separaten Argumentarium dafür, die Freiheit der Institutionen zu verteidigen, «weil wir sie auf diese Weise in ihrer Pflege- und Begleitungsaufgabe am besten unterstützen können».

«Dieses Gesetz weckt Schuldgefühle bei den Menschen, die weiterleben wollen.»

Das Komitee ist der Ansicht, der «Zwangscharakter» des Gesetzes demotiviere das Pflegepersonal. Mit einem Nein an der Urne verteidige man zudem die Würde des Menschen. «Dieses Gesetz fördert eine steigende, oft individuell nicht ausgereifte Suizidalität durch Ansteckung und weckt Schuldgefühle bei denen, die weiterleben wollen.»

Das Komitee fordert in seinem Schreiben, im Wallis müsse die Palliativpflege gefördert werden. Dies ist jedoch auch als Ziel im kritisierten Gesetz festgelegt.

Generalvikar Maillard im Komitee

Dem Contra-Komitee gehören insbesondere Gesundheitsfachleute an. Präsident ist der ehemalige Staatsrat und CVP-Ständerat Jean-René Fournier. Pierre-Yves Maillard, Generalvikar für den französischsprachigen Teil des Bistums Sitten, und Edi Arnold, Pfarrer von Brig, engagieren sich ebenfalls im Komitee.

In seinem Schreiben vom 10. Oktober bittet das Komitee die Walliser Pfarreien und Ordensgemeinschaften, Informationsmaterial zu verteilen und das Engagement des Komitees finanziell zu unterstützen.


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https://www.kath.ch/newsd/suizidbeihilfe-im-wallis-komitee-will-an-autonomie-von-alters-und-pflegeheimen-festhalten/