Der Status quo der Heiligen Stätten in Jerusalem und Bethlehem

Was ist der Status quo?

Der Status quo bezeichnet die auf osmanische Zeiten zurückgehende Regelung bezüglich der gemeinsamen Verwaltung bestimmter Kirchen durch mehrere christliche Konfessionen im Heiligen Land. 1852 entschied der Sultan in Konstantinopel in einem Dekret, dass bezüglich der gemischt-konfessionellen Verwaltung alles so bleiben solle, wie es sei. Damit bestätigte der osmanische Herrscher, zu dessen Reich Palästina damals gehörte, den Status quo, der im Jahre 1757 geschaffen worden war. Damals wurden die Katholiken, vertreten durch die Franziskaner als Hüter der Heiligen Stätten, kraft osmanischer Entscheidung ihrer Besitzrechte an verschiedenen Heiligen Stätten beraubt. Die Katholiken protestierten erfolglos. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Konflikt politisiert. Die Katholiken bekamen für ihre Ansprüche Unterstützung durch Frankreich. Hinter den orthodoxen Griechen stand Russland. 1852 schliesslich entschied der Sultan aufgrund politische Überlegungen zugunsten der Griechen und ihrer russischen Schutzmacht. Der Status quo wurde mit dem Berliner Kongress von 1878 auch völkerrechtlich bestätigt. Versuche der Franziskaner, ihre Ansprüche nach dem Ersten Weltkrieg während der Versailler Konferenz durchzusetzen, scheiterten. Die seit 1922 herrschende britische Mandatsmacht machte sich den Status quo ebenfalls zu eigen.
Für welche Kirchen gilt er? Vom Status quo-Statut betroffen sind drei Kirchen in Jerusalem und Bethlehem: Die Grabeskirche, das Grab Mariens und die Geburtskirche in Bethlehem.

Welche Konfessionen sind beteiligt?

In der Grabeskirche haben drei Konfessionen Besitzrechte: Die griechisch-orthodoxe Kirche, die römisch-katholische und die armenisch-orthodoxe. Die syrisch-orthodoxe und die koptisch-orthodoxe Kirche haben nurmehr zeremonielle Rechte und geringe Besitzrechte, die äthiopisch-orthodoxe Kirche hat überhaupt nur noch Zelebrationsrechte.
Das Grab Mariens gehört den Griechen und den Armeniern. Die Katholiken haben nur noch zeremonielle Rechte.
In der Geburtskirche teilen sich Griechen und Armenier die Basilika. Die Katholiken haben hier nur zeremonielle Rechte. In der Geburtsgrotte gehört ihnen indes der Altar der Weisen.

Was regelt der Status quo genau?

Das Dekret des Sultans bestimmte seinerzeit nur, dass die Besitz- und Zeremonialrechte zum Zeitpunkt seines Erlasses unverändert bestehen bleiben sollten. Das Problem war, dass es nur mündliche Überlieferungen gab und keine schriftliche Kodifizierung. Bis heute ist dies die Hauptquelle von Streitigkeiten. Die Franziskaner haben 1887 erstmals ein vollständiges Statut verfasst, in dem die Besitz- und Nutzungsrechte minutiös festgelegt waren. Dies wurde allerdings von den anderen Konfessionen nicht anerkannt. Die Briten als Mandatsmacht in Palästina verfassten ihrerseits ein von den Konfessionen ebenfalls nicht anerkanntes Dokument, das allerdings nach 1967 zum Referenzpunkt Israels wurde.

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