Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz kommentiert die aktuelle Meldung aus dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz zur Entscheidung von Bischof Stephan Ackermann, sein Amt als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz zur Herbst-Vollversammlung 2022 zu beenden, wie folgt:
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz nimmt mit Respekt die Entscheidung von Bischof Ackermann zur Kenntnis, seine Tätigkeit als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz zu deren Herbst-Vollversammlung 2022 zu beenden. Bischof Ackermann leitet damit zu der notwendigen Neuordnung und -strukturierung in der Missbrauchsarbeit der Deutschen Bischofskonferenz über.
Auch wenn insbesondere in den letzten Wochen einige Aktivitäten des Missbrauchsbeauftragten auf massive Kritik von Betroffenen gestossen sind, würdigt der Betroffenenbeirat das mittlerweile über 12-jährige Engagement in dieser Tätigkeit. Bischof Ackermann hat zu einer Zeit die Bearbeitung dieses Themas über- und angenommen, in der die überwiegende Mehrheit der deutschen Bischöfe meinte, die Missbrauchsthematik sei an sich eine temporäre Erscheinung. Durch seine Aktivitäten, auch gegen Widerstand aus dem Bischofskollegium, wurden im Feld von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der katholischen Kirche einige Massnahmen und Initiativen auf den Weg gebracht. Der Betroffenenbeirat weist aber auch darauf hin, dass in wesentlichen Themenfeldern wie einer gut ausgestatteten und begleiteten Betroffenenarbeit, einer adäquaten Anerkennung des Leids und der transparenten Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche bislang nur Ansätze zu erkennen sind. Echte Lösungen oder gar grundlegende und von Bischöfen wie Betroffenen gemeinsam getragene Perspektiven fehlen weiterhin und müssen zwingend gefunden werden.
Insofern macht der nun angekündigte personelle Wechsel auch einen neuen Abschnitt in der Bearbeitung der Missbrauchskrise in der katholischen Kirche möglich. Dieser neue Abschnitt muss auch in der notwendigen fachlichen Qualifikation und Expertise der zukünftig handelnden Akteure deutlich werden. Schon im November 2021 haben die Bischöfe beschlossen, eine strukturelle und personelle Neuordnung im Themenfeld Missbrauch, Aufarbeitung und Prävention in der Deutschen Bischofskonferenz einzuleiten. Der Betroffenenbeirat fordert den DBK-Vorsitzenden Bischof Dr. Georg Bätzing und alle Bischöfe nochmals auf, den Betroffenenbeirat an diesem Entwicklungsprozess von Beginn an und auf Augenhöhe zu beteiligen.
Jetzt kann sich zeigen, was an so vielen Stellen immer wieder benannt, aber dann zumeist nicht gelebt wird: miteinander reden anstatt übereinander, gemeinsam entscheiden und handeln anstatt behandelt zu werden.
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz besteht aus 12 Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen sind. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz berufen; er soll die Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten, aber auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Sichtweise der Betroffenen einbringen. Der Betroffenenbeirat hat sich im Oktober/November 2020 konstituiert; die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser publiziert.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant