Die Umsetzung der Kurienreform im Vatikan soll von einer eigenen Kommission begleitet und kontrolliert werden. Deren Aufgabe ist es, die derzeit geltende Allgemeine Ordnung der Römischen Kurie sowie die Statuten der einzelnen Behörden an die neue Kurienverfassung anzupassen.
Die Kurienverfassung «Praedicate evangelium» soll am 5. Juni, also zu Pfingsten, in Kraft treten. Der von Papst Franziskus eingesetzten Kommission gehören die Leiter mehrerer Institutionen an: der Chef der Behörde für Rechtstexte, Erzbischof Filippo Iannone, der Substitut im Staatssekretariat, Erzbischof Edgar Pena Parra, der Leiter der vatikanischen Vermögensverwaltung, Nunzio Galantino, der Sekretär des Kardinalsrates, Marco Mellino, der Leiter des Wirtschaftssekretariats, Juan Antonio Guerrero, sowie der Rektor der Lateranuniversität, Vincenzo Buonomo.
Die allgemeineren Vorschriften der am 19. März veröffentlichten Konstitution «Praedicate evangelium» (Verkündet das Evangelium) müssen in einer allgemeinen Kurienordnung konkretisiert werden. Zudem hat jede einzelne vatikanische Behörde ein eigenes Statut.
Die mit Datum vom 12. April eingesetzte Kommission soll die Einrichtungen bei der Aktualisierung ihrer Statuten und Ordnungen beraten und entsprechende Vorschläge machen, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Papst-Erlass hervorgeht.
Sie beendet ihre Arbeit, sobald alle behördlichen Statuten und die Allgemeine Kurienordnung aktualisiert und an die neue Kurienverfassung angepasst sind. (cic)
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