Augustiner-Chorherr ist wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen angeklagt

Gegen einen Chorherrn des Grossen St. Bernhard ist Strafanzeige eingereicht worden. Der Mann soll vor rund 30 Jahren eine Minderjährige vergewaltigt haben. Die strafrechtlich verjährte Tat wird kirchenrechtlich untersucht. Im November 2021 war bekannt geworden, dass der betreffende Chorherr Vater und Grossvater ist.

Maurice Page, cath.ch / Adaption: Regula Pfeifer

Gegen einen Chorherrn des Hospizes auf dem Grossen St. Bernhard sei Strafanzeige wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen eingereicht worden. Das berichtet die Walliser Tageszeitung «Le Nouvelliste» am Donnerstag ohne Nennung des Namens. Die Zeitung bezeichnet den Chorherrn als charismatisch. Der Bibelforscher und Bergführer sei im Kanton bekannt und beliebt.

Betroffene Frau war zur Tatzeit Teenager

Nach Informationen der Zeitung war das Opfer zur Tatzeit ein Teenager im Alter von etwa 16 Jahren. Heute ist die Frau 50 Jahre alt und wohnt in der Region. Die Taten lägen somit mehr als 30 Jahre zurück und seien verjährt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vaterschaft bekannt

Die Chorherren-Gemeinschaft hatte am 8. November 2021 offengelegt, dass der betreffende Chorherr Vater und Grossvater ist. «Er hat mit dem damaligen Oberen über seine Vaterschaft gesprochen», sagt Propst Jean-Michel Girard.

«Der Chorherr und die Mutter des Kindes hatten nicht die Absicht zu heiraten», so Girard weiter. «Sie wollten beide, dass unser Mitbruder seinen Dienst fortsetzt.» Der Mitbruder durfte daher in der Gemeinschaft bleiben. Er erkannte das Kind nicht an, sah es aber regelmässig und sorgte für seine Betreuung.

«Ich erlebe es als Schock.»

Jenn-Marie Lovey, Bischof von Sitten

Für den Bischof von Sitten, Jean-Marie Lovey, sind «solche Situationen für alle erschütternd». Und zwar «für die Opfer, für die Personen, gegen die ermittelt wird, für ihre Bekannten, für die Pfarreien und für die betroffenen Gemeinschaften.» Und er fügt laut «Nouvelliste» hinzu: «Ich selbst erlebe es als Schock.» Der Bischof von Sitten war von 2009 bis 2014 selbst Propst der Kongregation vom Grossen Sankt Bernhard.

Laut der Walliser Zeitung soll es mehrere weitere Opfer geben. «Diese Frau wird reden, und ihre Anschuldigungen sind wahr», zitiert die Zeitung einen Walliser Priester. Der mutmassliche Missbrauchstäter «verharmlose».

Es gebe Missbrauchstäter, die ihre Taten leugneten, sagt Sylvie Perrinjaquet. Sie leitet die unabhängige Westschweizer Kommission «Ecoute-Conciliation-Arbitrage-Réparation» (Cecar). An diese Stelle hatte sich die Klägerin gewandt.

Der Propst hat es im Januar erfahren

Die Beschwerde der Klägerin ist im Januar 2022 von der Cecar an die Gemeinschaft der Chorherren vom Grossen St. Bernhard gelangt. Das bestätigt deren Propst Jean-Michel Girard gegenüber cath.ch. «Die Angelegenheit wurde vertraulich behandelt, weil die Beschwerdeführerin die Kommunikation selbst regeln wollte.» Offenbar gelangte die Information dennoch an die Medien.

Jean-Michel Girard hat im Februar Strafanzeige eingereicht. Das bestätigt Nicolas Dubuis, Generalstaatsanwalt des Kantons Wallis, am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Dossier an Rom weitergeleitet

Und er hat eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet – gemäss Vorgaben des Kirchenrechts. Wenn der Verdacht auf sexuellen Missbrauch glaubhaft erscheint, muss die Kongregation für die Glaubenslehre (CDF) in Rom über den Fall informiert werden.

Laut Jean-Michel Girard war dies der Fall. Die Akte sei bereits an den Vatikan weitergeleitet worden. Nach Prüfung des Falls kann die CDF ein lokales kirchenrechtliches Verfahren genehmigen. Die Bestrafung des Täters kann bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen.

Leiden des Opfers anerkennen

Bisher sei nur eine einzige Klage eingereicht worden, weitere Fälle seien ihm nicht bekannt, so Girard. Er bestätigte zudem, dass die Klägerin in Kontakt mit der Gemeinschaft stehe. Diese sei bereit, eine mögliche psychologische oder spirituelle Betreuung zu übernehmen. Im vorliegenden Fall mache das Opfer jedoch «einen soliden Eindruck» und habe nicht darum gebeten.

Die Nachricht hat offenbar in der Gemeinschaft eine grosse Betroffenheit ausgelöst. «Wir sprechen viel darüber. Ich denke, es ist wichtig sich auszutauschen, wenn so etwas passiert», sagt Jean-Michel Girard. Trotz der Verletzungen, die die Enthüllungen verursacht haben, ist er froh, dass nun Licht ins Dunkel gebracht werden kann. «Es ist ein wichtiger Schritt, damit das Opfer in seinem Leiden anerkannt wird und damit der Täter ein Umdenken beginnt».

Vorsorgliche Massnahme: keine priesterliche Aufgaben

Laut dem Propst hat der Vatikan «vorsorgliche Massnahmen» ergriffen. Der Chorherr nehme gegenwärtig keine priesterlichen Aufgaben mehr wahr, sagt Girard gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-sda.

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/augustiner-chorherr-ist-wegen-vergewaltigung-einer-minderjaehrigen-angeklagt/