Im Wallis gibt es weder Kirchgemeinden noch eine Kantonalkirche. Hier finanzieren die politischen Gemeinden die Kirchen über ihre Steuern und übernehmen deren Defizit. Eine Ausnahme bilden Törbel, Saxon und Sitten. Sie haben eine direkte Kirchensteuer. Wie es dazu kam und was das für die Pfarreien heisst, zeigt ein Augenschein vor Ort.
Sarah Stutte
Das Bistum Sitten zählt insgesamt zwölf Dekanate, 36 Seelsorgeregionen und 157 Pfarreien. Im traditionell katholisch geprägten Oberwallis und auch im Unterwallis verteilt sich der Grossteil der Bevölkerung auf die Stadtzentren und damit auf eine entsprechende Anzahl Kirchen. Daneben gibt es aber viele kleinere bis sehr kleine Pfarreien in den umliegenden Dörfern. Ein Seelsorger ist hier meist für mehrere dieser Pfarreien in teilweise entlegenen Winkeln zuständig.
Was das Wallis überdies besonders macht: «Es gibt keine Kirchgemeinden. Das Wallis kennt das duale System der Deutschschweiz nicht», erklärt Charles Affentranger, Domherr des Bistums Sitten und ehemaliger Pfarrer von Saxon. Weil dem so ist, erhebt die katholische Kirche im Kanton auch keine direkte Kirchensteuer.
Die Kirchen werden aus den allgemeinen Gemeindesteuern finanziert. Das bedeutet, dass jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler – ob Mitglieder oder nicht – die Kirchen mitfinanziert. Wer sich davon befreien möchte, muss dies jedes Jahr schriftlich neu beantragen.
In jedem Fall übernimmt die jeweilige Ortsgemeinde ein jährliches Defizit ihrer Pfarrei. Doch es gibt auch eine Sonderregelung, um einen möglichen Minusbetrag nicht über die normalen Steuern abzurechnen. Von dieser machen die drei Gemeinden Törbel, Saxon und Sitten Gebrauch, die von ihren Kirchenmitgliedern eine Abgabe verlangen. Diese wird jedoch nicht als Kirchensteuer im eigentlichen Sinn bezeichnet, sondern als Gemeindekultussteuer.
«Die zusätzliche Steuer wurde auf Grundlage des Gesetzes von 1991 eingeführt, das die Beziehungen zwischen Kirche und Staat regelt. Damals wurde bestimmt, dass die Pfarreien ihr Vermögen grundsätzlich selbst verwalten können», erklärt Charles Affentranger. Die Höhe der Kultusabgabe, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen muss, können die Pfarreien aber nicht selbst bestimmen, sondern nur die Ortsgemeinden.
Warum ist das im Wallis so? Dafür ist ein Blick in die Vergangenheit nötig. 1847 schlossen sich einige katholische Kantone – darunter auch das Wallis – zu einem Sonderbund zusammen, um ihren Glauben gegen die liberalen, mehrheitlich reformierten Kantone zu verteidigen. Daraus erwuchs ein Bürgerkrieg mit etwa 100 Toten in fast 30 Tagen. Die besiegten katholischen Kantone mussten daraufhin die durch den Krieg verursachten Schulden übernehmen.
Um diese für zu begleichen, beschlagnahmte und verkaufte der Kanton Wallis in der Folge alle kirchlichen Güter der Diözese, des Domkapitels, der religiösen Kongregationen und Stiftungen. Die Gemeinden standen in der Pflicht, für die Kosten der Gottesdienste aufzukommen, einschliesslich der Instandhaltung oder des Baus von Kirchen und der Bezahlung des Personals. Das Wallis war Teil des 1848 neu geschaffenen Bundesstaates.
Zwar gab der Staat den Diözesen viele Jahrzehnte später das noch vorhandene Eigentum zurück und entschädigte die Kirche für die verkauften Güter wenigstens geringfügig. Doch die Verwaltung der Pfarreien oblag weiterhin den Gemeinden, die sich oft als Eigentümer des ihnen anvertrauten Pfarrvermögens sahen und mit diesem mehr in andere Zwecke investierten. Erst Mitte der 1960er-Jahre entwickelte sich im Kanton ein Bewusstsein für die Verpflichtungen der Gemeinden gegenüber ihren Kirchen. Was wiederum mehrere Jahrzehnte später zum schon erwähnten Gesetz von 1991 führte.
Vielmehr als eine gesetzliche, ist es also eine moralische Pflicht des Kantons Wallis und seiner Munizipalgemeinden, für das Defizit ihrer Pfarreien aufzukommen. Damit sollen die enormen Verluste ausgeglichen werden, welche die Kirche in der Vergangenheit durch die Enteignungen und die Fremdverwaltung durch die Gemeinden erlitten haben. Schlussendlich rechtfertigt auch das massive Bekenntnis der Walliser zum Katholizismus diesen Rechtsstatus.
Zurück in die Gegenwart. Im Dekanat Sitten gab es vor fünf Jahren eine Reorganisation mit der Einführung einer Zentralverwaltung, die nun die insgesamt acht Pfarreien administriert. «Die gemeinsame Bewirtschaftung gibt uns die Möglichkeit, kosteneffizient zu entscheiden, ob eine Investition prioritär ist oder noch warten kann. Wichtig ist dabei, ein gutes Vertrauen zwischen der Stadt, den einzelnen Pfarreien und dem Verwaltungsrat zu erarbeiten», erklärt Raphaël Marclay, der als Stadtrat in ebenjenem Gremium der katholischen Pfarreien Sitten vertreten ist.
Auch Pascal Bruchez, Kirchenratspräsident der katholischen Pfarreien der Stadt Sitten, ist vom heutigen System für Katholisch-Sitten überzeugt. «Als wir die Zentralverwaltung einführten, befürchteten einige Pfarreien nun stärker kontrolliert zu werden. Doch unser Anliegen war es stets, transparent zu sein», sagt er. Herausfordernd sei dabei gewesen, vereinfachte Strukturen zu schaffen, ohne den Kirchen dabei ihre Identität zu nehmen. «Die Menschen sind mit ihren Kirchen verbunden, in der Stadt genauso wie in den abgelegeneren Bergdörfern», sagt er.
Die Stadt Sitten hat die Gemeindekultussteuer zurzeit bei drei Prozent angesetzt. «Wir sind nicht reich, aber auch nicht arm. Im Moment können wir noch alle Kosten abdecken und haben eine Reserve für grosse Sanierungen. Diese stabile Finanzierung verdanken wir unter anderem einer grossen Anzahl freiwilliger Helferinnen und Helfer», berichtet Pascal Bruchez.
Mit Blick auf die Zukunft gibt er aber zu bedenken: «Die Unternehmenssteuerreform hat unsere Einnahmen in den letzten zwei Jahren stark reduziert, weshalb wir künftig womöglich aus dem Sanierungsfonds Unterhaltsarbeiten leisten müssen». Raphaël Marclay ergänzt: «Im Moment beschäftigt uns die Frage, ob wir – neben genügend Kirchenmitgliedern, denn deren Anzahl geht wie überall zurück – künftig auch genügend Priester für unsere Pfarreien haben».
In vier bis fünf Jahren stehe deshalb womöglich erneut eine grosse Umstrukturierung an, um strategische Entscheidungen zu treffen. «Wir müssen dann überlegen, ob wir hier zu viele Kirchen haben und einige davon geschlossen werden. Oder ob ein Pfarrer auf mehrere Pfarreien verteilt wird, wie dies kleinere Pfarreien bereits handhaben. Dafür trägt aber letztendlich der Bischof die Verantwortung, der die Priester ernennt», so Raphaël Marclay.
Doch auch die kleinen Pfarreien müssten sich Gedanken machen. «Vielleicht kann auch für sie das Modell eines zentralen Verwaltungsrats interessant sein. Momentan finanziert noch jede Gemeinde anders. Das bedeutet, das ein Prediger, der für verschiedene Ortspfarreien zuständig ist, oftmals unterschiedlich entlohnt wird», meint Pascal Bruchez. Irgendwann müsse es deshalb eine Harmonisierung der verschiedenen Praktiken geben.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/kirchenfinanzen-im-wallis-ein-einmaliges-system/