Ohne Frauenfrage keine echte Synodalität

Beim Ad Limina-Besuch in Rom präsentierten die Schweizer Bischöfe Papst Franziskus sieben Erwartungen für eine geschlechtergerechte katholische Kirche. Damit wurden sie der ersten Erwartung gerecht. Erarbeitet wurde der Katalog von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Schweizer Bischofskonferenz SBK, dem Frauenrat der SBK und dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF im Rahmen des Prozesses «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche».

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern aller Sprachregionen zusammen und diskutierte jüngst, welche Forderungen umgesetzt werden und welche Massnahmen angezeigt sind.

Gemeinsam stärker

Die Arbeitsgruppe trägt auch zur gegenseitigen Stärkung der Frauen in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz bei. In der Deutschschweiz sind die kirchenpolitischen Interessen von Katholikinnen durch eine etablierte Organisation wie den SKF vertreten. Davon profitieren nun auch Frauen in der Romandie und im Tessin. Die neuen Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Prozess «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche» stärken Frauen in ihrem Einsatz für eine geschlechtergerechte Kirche. «Als Getaufte haben wir die gleiche Würde, doch beim Zugang zu Ämtern, Entscheidungsgremien und sakramentalen Diensten sind Frauen nicht gleichberechtigt. Das erschwert es Frauen nicht nur, sich für die katholische Kirche zu engagieren, es ist auch eine grosse Ungerechtigkeit», kritisiert Simone Curau-Aepli, SKF-Präsidentin.

Grundlagen schaffen

In diözesanen Gremien, beispielsweise der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz DOK und der Conférence des ordinaires de la Suisse romande COR, sind als Konsequenz des Prozesses neuerdings mehr Frauen vertreten. Bei den Verantwortlichen ist die Erkenntnis da, dass die Diözesen durchaus Möglichkeiten haben, weitere strukturelle Hürden abzubauen, um die volle Partizipation von Frauen zu gewährleisten (Erwartung 5).

In Bezug auf die Forderung nach einer Ombudsstelle/Anlaufstelle für Machtmissbrauch wird von der Arbeitsgruppe demnächst eine fundierte Entscheidungsgrundlage in Form eines Konzepts erarbeitet (Erwartung 2).

Die Sakramentalität der Kirche und ihre Auswirkung auf die Wahrnehmung pastoraler Aufgaben soll gemeinsam mit den Bischöfen an einer Fachtagung am 6. September 2022 in Fribourg diskutiert werden. Die Tagung dient nicht primär der Frage nach der Einbindung von Frauen in die Sakramentenspende, sondern soll eine Grundsatzdiskussion darüber in Gang setzen, welche nicht-geweihten Menschen angesichts des akuten Priestermangels mit der Sakramentenspende beauftragt werden könnten. (Erwartung 3).

Der Frauenrat der SBK werde ein rein beratendes Gremium der SBK bleiben, allerdings mit neuen Leitlinien und einer neuen personellen Zusammensetzung (Erwartung 4) und prüfe ausserdem, in welcher Form die Diskussion über eine ständige Vertretung von Frauen in der SBK geführt werden könne (Erwartung 6).

Der gemeinsame Weg zur Erneuerung der katholischen Kirche Schweiz erfährt coronabedingt grosse Verzögerungen. Die Gespräche mit den Jugendverbänden, den spirituellen Bewegungen und Orden können deshalb erst im 2022 stattfinden (Erwartung 7).

Synodalität als Leitgedanke

Der globale synodale Prozess beeinflusst den Weg zur Erneuerung in der Schweiz sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Frauen aus aller Welt beteiligen sich aktiv am synodalen Prozess und erwarten deshalb, dass sie auch an der Bischofssynode 2023 in Rom mitdiskutieren und mitentscheiden können. Die Schweizer Bischöfe setzen sich dafür ein, dass dies umgesetzt wird. «Für den SKF ist es wichtig, dass der synodale Gedanke sich nicht nur lokal und diözesan, sondern auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens, gesamtschweizerisch und global, entfalten kann. Dazu ist es wichtig, Entscheide breit abzustützen, verbindliche Grundlagen zu erarbeiten, aber auch Macht zu teilen und Partizipation zu ermöglichen. Die Frauenfrage kann hierbei nicht ausgeklammert werden», so Karin Ottiger, SKF-Co-Geschäftsleitung.

Schweizweite Vernetzung

Zur Arbeitsgruppe gehören Bischof Markus Büchel (SBK), der Generalsekretär SBK (derzeit vakant, ab 1. März besetzt durch Davide Pesenti) ad interim vertreten durch Christian Vogel, theologischer Mitarbeiter des Generalsekretariats SBK, Simone Curau-Aepli (SKF), Iva Boutellier (SKF), Karin Ottiger (SKF), Catherine Ulrich-Tapparel, Réseau des femmes en Église, Corinne Zaugg Maffezoli, Unione Femminile Cattolica Ticinese, Marlies Höchli-Zen Ruffinen (Frauenrat SBK), Bettina Gruber-Haberditz (Frauenrat SBK).

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