Missbrauchsstudie: Welche Kirchenvertreter müssen nicht anonymisiert werden?

«Öffentliche Personen wie Bischöfe, Weihbischöfe, Vorsteher/innen von Ordensinstituten und weiteren Gemeinschaften des geweihten Lebens, Mitglieder von kantonalen staatskirchenrechtlichen Exekutiven sowie Inhaber von kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Kaderstellen (Generalvikare, Bischofsvikare, Regenten von Priesterseminaren, Leiter/innen kantonalkirchlicher Verwaltungen) werden nicht anonymisiert.

Angaben zu ‘Personen der Zeitgeschichte’ bzw. zu Personen, bei denen das Erkenntnisinteresse einem bekannten, konkreten Individuum gilt und eine Anonymisierung nicht sinnvoll ist, werden nur insoweit veröffentlicht, als sie für das Erreichen des Zweckes des Pilotprojektes unentbehrlich sind.

Angestellte der katholischen Kirche und weiterer Institutionen, die weder als öffentliche Personen gelten noch Kaderstellen besetzt haben bzw. besetzen, werden nicht mit ihren Namen, sondern nur mit ihrer Funktion genannt.»

Aus dem Vertrag des Pilotprojektes zur Geschichte sexueller Ausbeutung im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz. (rr)


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/missbrauchsstudie-welche-kirchenvertreter-muessen-nicht-anonymisiert-werden/