BAG gibt grünes Licht für Aktion Sternsingen

Medienmitteilung: Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat in einem Schreiben vom 1. Dezember an Missio der Aktion Sternsingen 2022 grünes Licht gegeben. Das Sternsingen gilt als religiöse Veranstaltung und darf deshalb, unter Einhaltung bestimmter Massnahmen, durchgeführt werden. Vorausgesetzt, der Bundesrat trifft nicht weitere Einschränkungen.

«Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen gemäss der gegenwärtig geltenden Bestimmungen, welche sich aufgrund der epidemiologischen Lage jedoch rasch ändern können. Vorbehalten bleiben insbesondere weitere Massnahmen, die der Bundesrat möglicherweise bereits am Freitag, den 3. Dezember 2021 entscheiden wird.»

So lautet die Einleitung der Antwort auf die Anfrage von Missio, ob das Sternsingen durchgeführt werden darf und unter welchen Bedingungen.

Weil das BAG das Sternsingen als «religiöse Veranstaltung» qualifiziert, kann die Aktion durchgeführt werden. Einschränkungen gibt es hinsichtlich des Hineingehens in Haushalte und dortiger Konsumation, auf die verzichtet werden soll. Für Begleitpersonen gibt es beim Sternsingen und Geldsammeln keine Maskenpflicht. Es gibt auch keine Einschränkung für das Singen.

Vorsicht ist geboten bei den Singproben und den Kleiderproben, weil sie nicht zu den Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen gehören. Auch Sternsingergottesdienste sind möglich; es gelten die bekannten Regelungen für Gottesdienste.

Sternsingen – aber sicher!

Die Aktion Sternsingen ist also unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen möglich. Sollten sich zukünftige Massnahmen des Bundes zur Einschränkung der Pandemie auf die Aktion Sternsingen auswirken, wird Missio über seine Webseite, Newsletter und Facebook informieren.

Missio, Siegfried Ostermann

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