Die Bischöfe können nicht «Ja» sagen

Der Ehebegriff in der Bundesverfassung gibt seit längerem zu reden. Schon vor zwanzig Jahren gab es parlamentarische Vorstösse dazu. Zwar können gleichgeschlechtliche Paare seit dem Jahr 2007 ihre Partnerschaft eintragen lassen, heiraten dürfen sie jedoch nicht – im Gegensatz zu 16 Ländern in Europa und sämtlichen Nachbarstaaten der Schweiz ausser Italien. Das Parlament befasste sich jahrelang mit diesen grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Fragen. Nach Jahren intensiver Diskussion kann das Schweizer Stimmvolk am kommenden 26. September über die «Ehe für alle» entscheiden.Alle Paare sollen heiraten können und so die gleichen Rechte und Pflichten haben.

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