Die Zukunft des Erzbistums Vaduz

Die Ämter in der katholischen Kirche sind vielfach anders ausgestaltet als bürgerliche Berufe. Das gilt auch für das Pensionsalter von Pfarrern oder Bischöfen. Für Bischöfe sieht das Kirchenrecht vor, dass sie beim Erreichen des 75. Lebensjahres dem Papst ihren Amtsverzicht anbieten. Wenn der Papst diesen Amtsverzicht annimmt, wird der entsprechende Bischof emeritiert. Man spricht also korrekterweise nicht von einem «pensionierten Bischof», sondern von einem «emeritierten Bischof».

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