Keine Einschränkungen mehr für Chöre: «Diesmal überrascht mich der Bundesrat positiv»

Der Bundesrat hat die Corona-Massnahmen stärker gelockert als gedacht. Von Samstag an sind Gottesdienste mit bis zu 1000 Menschen möglich. Chorproben können fast wie früher stattfinden – ohne Maske und ohne Abstand zu halten.

Raphael Rauch

Kurz vor der Sommerpause lockert der Bund die Corona-Regeln. Aus kirchlicher Sicht lautet die wichtigste Neuerung: Von Samstag, 26. Juni, an sind Gottesdienste mit bis zu 1000 Menschen möglich.

Mit Blick auf Gottesdienste teilt der Bundesrat mit:

 

Die Maskenpflicht entfällt im Freien. Wer vor der Kirche ein Schwätzchen hält, muss keine Maske mehr tragen. Auch bei Prozessionen werden keine Masken mehr verlangt. Die Prozession am 5. Juli in Disentis zu Ehren der Klostergründer Placidus und Sigisbert oder Prozessionen zu Mariä Himmelfahrt am 15. August könnten somit nahezu wie vor Corona-Zeiten stattfinden.

Die Chöre können fast wie früher proben

Von den Lockerungen profitieren vor allem die Chöre. Von Samstag an ist die Masken- und Abstandspflicht «bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten» abgeschafft. Auch werde nicht mehr zwischen Profis und Laien unterschieden, teilt der Bund mit. Das bedeutet: Laienchöre können sich wie früher im Probenraum zum Singen treffen – ohne Masken- und Abstandspflicht. Der genaue Wortlaut des BAG lautet:

 

Entsprechend begeistert ist Thomas Halter. Der Präsident des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbands sagt: «Das ist das, was wir wollten. Wieder einmal hat mich der Bundesrat überrascht. Diesmal positiv.»

Homeoffice keine Pflicht mehr, sondern eine Empfehlung

Für die Kirchen ebenfalls relevant ist die Homeoffice-Pflicht. Sie wird in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Das dürfte den Präsenzbetrieb in den Pfarrbüros und Ordinariaten wieder erhöhen. Die pauschale Maskenpflicht am Arbeitsplatz entfällt. «Arbeitgeber entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist», teilt das BAG mit, und empfiehlt: Wo der Abstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann, solle weiterhin Maske getragen werden.

Der Bundesrat begründet die Lockerungen mit den positiven Erfahrungen der letzten Wochen. «Die Öffnungsschritte vom 19. April und 31. Mai 2021 haben sich nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz ausgewirkt», teilt der Bund mit. «Die Fallzahlen und die Hospitalisierungen nehmen weiterhin deutlich ab. Bis Ende Juni wird zudem rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein.» Trotzdem sei «weiterhin Vorsicht geboten».

Auch Grossanlässe wären möglich

Fast alle kirchlichen Grossanlässe wie etwa das Minifest in St. Gallen wurden dieses Jahr abgesagt. Dabei wären Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern ohne Einschränkungen möglich, wenn daran nur Menschen mit Covid-Zertifikat teilnehmen.

An den theologischen Hochschulen und Fakultäten ist zurzeit Prüfungsphase. Alle hoffen auf einen Normalbetrieb im Herbstsemester. Es gebe «keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung», teilt der Bund mit.

Hochzeiten mit 250 Gästen drinnen und 500 im Freien möglich

Für Taufen und Hochzeiten gilt folgende Regelung: «An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen», teilt der Bund mit.

Doch es gibt Möglichkeiten, diese strenge Regel zu umgehen: «Findet das Hochzeitsfest in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung statt (z.B. gemieteter Saal eines Restaurants), dürfen maximal 250 Gäste dabei sein, im Freien 500», teilt der Bund mit. «Werden nur Gäste eingelassen, die ein Covid-19-Zertifikat haben, ist die Teilnehmerzahl nicht beschränkt, und es darf getanzt werden.» Für die Trauung in der Kirche gelten die üblichen Vorgaben für Gottesdienste.

Keine Maskenpflicht in der Sekundarstufe II

Für Religionslehrer gibt es ebenfalls eine Neuerung: Die Maskenpflicht in der Sekundarstufe II wird aufgehoben – der Entscheid liegt wieder bei den Kantonen.

Und was ist mit kirchlichen Vereinen? Hier gelten die Regelungen für Veranstaltungen: maximal 1000 Menschen, Sitzpflicht – oder, wenn man sich frei bewegen will: maximal 250 Vereinsmitglieder im Innenbereich oder 500 im Aussenbereich.

Innen gelte «weiterhin Maskenpflicht, und der Abstand muss soweit möglich eingehalten werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden. Wird der Zugang auf Personen mit Covid-19-Zertifikat eingeschränkt, gelten keine Beschränkungen.»


Bund will Gottesdienste mit 1000 Menschen erlauben

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https://www.kath.ch/newsd/keine-einschraenkungen-mehr-fuer-choere-diesmal-ueberrascht-mich-der-bundesrat-positiv/