Katholische Kirche spendet für Schweizergarde

Medienmitteilung: Am 21. Juni genehmigten die Mitglieder des katholischen Kirchenparlaments den Jahresbericht und die Rechnung 2020. Im Pentorama in Amriswil beschlossen die Synodalen einen Beitrag in der Höhe von CHF 100’000 für den Kasernenneubau der Schweizergarde.

Die Synodalen hiessen den Jahresbericht und die Rechnung 2020 der Katholischen Landeskirche Thurgau gut. Beides genehmigten die 75 anwesenden Kirchenvolksvertreter*innen einstimmig. Die Geschäftsprüfungskommission zeigte auf, dass die Verwaltung und die kantonalen Fachstellen im Corona-Jahr gut gearbeitet haben. Die Mitarbeiter*innen haben sich auf die besondere Situation eingestellt und flexibel und kreativ darauf reagiert. Die Finanzkommission lobte den Kirchenrat zudem für den kostenbewussten Umgang mit den Kirchensteuern. Wegen einmaligen Einnahmen und mehrerer vakanter Stellen schloss die Rechnung 2020 mit einem Ertragsüberschuss von rund CHF 754’000.

Diskussion um Spende

Wie erwartet gab eine von Kirchenrat beantragte Spende mehr Anlass zur Diskussion. Für den Kasernenneubau der Schweizergarde sollen CHF 100’000 aus dem Ertragsüberschuss 2020 gespendet werden. Gleich mehrere Synodalen brachten ihre Voten für wie auch gegen die Spende ein. So befand ein Votant die undurchsichtigen Finanzen des Vatikanstaates für bedenklich. Das Geld solle lieber für Menschen eingesetzt werden, die in Not sind. Ein zweiter Sprecher, selbst ehemaliger Schweizergardist, entgegnete, dass die Spende nicht an den Heiligen Stuhl fliesse, sondern direkt in den Bau der Kaserne. Die Schweizergarde lebt und überlebt überhaupt zu grossen Teilen von privaten Spenden. Dass die Schweizergarde eine gute Werbebotschafterin für die Schweiz darstellt, war für alle Anwesenden jedoch unbestritten. Mit vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen stimmten die Synodalen für die Spende.

Die neue Kirchenverfassung

Am 13. Juni stimmte das Kirchenvolk der neuen Landeskirchenverfassung mit 90 Prozent zu. Die Verfassung soll zusammen mit dem Landeskirchengesetz und dem Kirchgemeindegesetz am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Bis zur Einführung der neuen Rechtsgrundlagen muss der Kirchenrat aber noch einiges regeln. Darum beantragte er der Synode verschiedene Übergangsbestimmungen zu erlassen. Alle sechs Anträge hiessen die Synodalen gut. Zudem sind noch zwei äussere Einflüsse entscheidend. Einerseits muss der Grosse Rat des Kantons Thurgau die Verfassung genehmigen. Andererseits kann gegen die beiden Gesetze das Referendum ergriffen werden. Aktuell will dies der Kirchgemeindeverband Nollen-Lauchetal-Thur beim Kirchgemeindegesetz tun. Es besteht die Möglichkeit, dass der Kirchenrat die Wahlen 2022 für alle Organe gemäss den alten Bestimmungen aus dem Jahr 1968 anordnen muss.

Austausch mit anderen Landeskirchen

Rainer Naeff-Ludin, Synodale aus Diessenhofen, reichte eine Motion zur Wiederbelebung der Landeskirchenkonferenzen im Bistum Basel ein. Der Kirchenrat solle versuchen, das Austauschtreffen mit den Kirchenräten der neun anderen Landeskirchen im Bistum Basel wiederaufzunehmen. Der Motionär erhofft sich, dass die zehn kantonalkirchlichen Körperschaften geeinter dem Bischof gegenübertreten und so ihren Anliegen in finanziellen wie auch seelsorglichen Themen mehr Nachdruck verleihen zu können. Die Synodalen hiessen die Motion im Sinne eines Postulats grossmehrheitlich gut. Kirchenratspräsident Cyrill Bischof nahm dieses Anliegen gerne entgegen. Zum Schluss der Sitzung dankte Brigitte Glur, Regionalverantwortliche des Bistums Basel, den Mitgliedern der Synode, des Kirchenrates sowie den Mitarbeiter*innen der Fachstellen für die wertvolle Arbeit.

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