Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

Medienmitteilung: Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax steht den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und dem darin enthaltenen Motto «Der Zweck heiligt die Mittel» sehr kritisch gegenüber. Da das neue Gesetz grundlegende Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung in Frage stellt, den Grundsatz der Gewaltenteilung auf operativer Ebene missachtet und die Beweislast umkehrt, empfiehlt Justitia et Pax, das vorliegende Gesetz aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen.

Link: https://www.bischoefe.ch/bundesgesetz-ueber-polizeiliche-massnahmen/

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