Komitee «Nein zur Ehe für alle» klagt gegen Raiffeisen

Diverse Banken haben die Eröffnung eines Kontos für den Trägerverein des überparteilichen Referendumskomitees «Nein zur Ehe für alle» abgelehnt. Dies ohne Angabe von Gründen, wie der Trägerverein in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Er reicht exemplarisch gegen die Raiffeisenbank Zug Strafanzeige ein, weil damit die Rassismus-Strafnorm verletzt werde.

Das Komitee ist als Verein organisiert. Diesem Verein sei die Errichtung eines Kontos verweigert worden. Diesem gehören Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Parteien die Mitte, SVP und EDU an.

Da die Absagen ohne Angabe von Gründen ausser dem Stichwort «Reputationsschaden» erfolgt seien, handelt es sich nach Einschätzung des überparteilichen Komitees um eine «klare Diskriminierung». Das Referendumskomitee sehe keine andere Möglichkeit, diesen Sachverhalt zu klären, da zahlreiche Gesprächsversuche und Anfragen unbeantwortet blieben oder «das Gespräch über die wahren Gründe der Absage schlicht verweigert wurde».

Wahre Gründe nennen

Die Bank soll nun mit dieser Strafanzeige verpflichtet werden, «ihre wahren Absichten zuhanden der Öffentlichkeit auf den Tisch zu legen».

Die Strafanzeige dränge sich umso mehr auf, als die gleichen Banken gleichzeitig Konten für diverse LGBT-Vereine unterhielten, diese direkt unterstützten oder gemeinsame Veranstaltungen durchführten. Dagegen wäre nichts einzuwenden, findet der Trägerverein des Referendumskomitees «Nein zur Ehe für alle», wenn diese Banken ihnen die gleichen Rechte einräumen würde.

Lokale Raiffeisenbanken zuständig

Raiffeisen Schweiz nimmt wie folgt zu den Vorwürfen Stellung: «Die Raiffeisen berücksichtigt bei der Kontoeröffnung sämtliche geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen. Im Einzelfall liegt der Entscheid über die Eröffnung eines Kontos im Rahmen der Vertragsfreiheit bei den eigenständigen Raiffeisenbanken», schreibt Mediensprecher Jan Söntgerath auf Anfrage.

Parlament diskutiert «Ehe für alle»

Die «Ehe für alle» wird in der Schweiz politisch diskutiert. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist der Ansicht, dass zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare keine Verfassungsänderung erforderlich sei.

Die Kommission sprach sich im vergangenen November für die Öffnung der Ehe auf dem Gesetzesweg aus und trat auf die vom Nationalrat verabschiedete Vorlage ihrer Schwesterkommission ein. Eine Minderheit beantragte ihrem Rat, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Kommissionsinitiative für eine verfassungsrechtliche Grundlage zu ergreifen. Gegen das Gesetz wurde ein Referendum ergriffen. (gs)


Referendum: Die «Ehe für alle» kommt wohl vors Volk

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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