Covid-Massnahmen im Bistum Basel

Die vorgestrige Information des Bundesrates zum Stand der Covid-Schutzmassnahmen bringt keine Änderungen für Gottesdienste. Die Abstands- und Hygieneregeln, die Maskentragepflicht, das Gesangsverbot und max. 50 Personen gelten wie bisher. Spontane Ansammlungen im öffentlichen Raum, z. B. auf dem Kirchplatz nach dem Gottesdienst, sind bis 15 Personen erlaubt.

Für Karwoche und Ostern bitten wir um Beachtung der in den FAQ beschriebenen Sonderregelungen der Gottesdienstkongregation.  

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Pfarrämter, Missionen, Klostergemeinschaft und die Präsidien der Landeskirchen sind ebenfalls informiert worden.

Die nächste Info erfolgt voraussichtlich im Anschluss an die Medienkonferenz des Bundesrates vom 14. April 2021.

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