Nidwalden und Tessin: Bald wieder 50 Personen in Gottesdiensten

Die Kantone Nidwalden und Tessin waren mit maximal 30 zugelassenen Personen in Gottesdiensten bislang strenger als die meisten anderen Kantone. Per März passen sie die Regelungen an.

Der Nidwaldner Regierungsrat habe aufgrund der gegenwärtigen epidemiologischen Entwicklung entschieden, die Lösung des Bundes zu übernehmen und die Obergrenze bis auf Weiteres bei 50 Personen festzusetzen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Nidwalden.

«Anhebung verantwortbar»

Die Änderung soll per 1. März in Kraft treten. Die 50er-Regel gelte bislang in fast allen anderen Kantonen. «Aufgrund der sinkenden Fallzahlen und der Erkenntnis, dass die Schutzkonzepte in den Kirchen greifen, sind wir zum Schluss gekommen, dass auch bei uns eine Anhebung der Obergrenze verantwortbar ist», wird die Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger in der Meldung zitiert. «Dadurch können wir den Glaubensgemeinschaften ein zusätzliches Stück an Normalität zurückgeben.»

Weiterhin Maskenpflicht in Kirchen

In den Kirchen wie in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gelte weiterhin die Maskenpflicht. Gottesdienstbesuchende müssten zudem jederzeit den Mindestabstand einhalten. Nur wenn die Grösse des Raumes und das jeweilige Schutzkonzept dies gewährleisteten, seien 50 Personen zulässig. Andernfalls sei die Maximalzahl den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Während des Ausbruchs der zweiten Welle Anfang November 2020 hat der Nidwaldner Regierungsrat in der kantonalen Covid-19-Verordnung festgelegt, dass im Kanton an Veranstaltungen höchstens 30 Personen zugelassen sind. Während den Weihnachtstagen durften Gottesdienste ausnahmsweise von 50 Personen besucht werden.

Lockerung auch im Tessin

Inzwischen hat auch der Tessiner Staatsrat hat beschlossen, sich den Richtlinien des Bundes anzupassen und die Zahl der Teilnehmer an den Feierlichkeiten von 30 auf 50 zu erhöhen. Gemäss der Website des Bistums Lugano tritt die Änderung ab dem 1. März 2021 in Kraft. (rr/uab)


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