Gegendarstellung von Pater Adam Serafin

Der Artikel «Streit in Turgi: Salvatorianer distanzieren sich von Pater Adam», publiziert seit dem 26. Januar 2021 auf der online-Plattform kath.ch, stützt sich im Wesentlichen auf einen angeblichen Brief an Bischof Gmür ohne Datumsangabe.

Darauf gestützt werden im Artikel tatsachenwidrige Behauptungen aufgeführt, die hiermit klargestellt werden. 

1. Im beanstandeten Artikel wird ausgeführt, P. Adam Serafin sei «priesterlicher Mitarbeiter in Düdingen FR und Gurmels FR» gewesen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. P. Adam Serafin war in diesen Kirchgemeinden nie als priesterlicher Mitarbeiter angestellt.

2. Im Artikel wird ausgeführt, P. Adam Serafin habe die Anstellung an den Katholischen Schulen in Zürich «ohne Zustimmung des Provinzials» angenommen. Diese Behauptung ist sachwidrig, denn ohne die Zustimmung seitens des Ordens wäre eine Anstellung nicht zustande gekommen.

3. Im Artikel wird ausgeführt, P. Adam Serafin habe «sein Salär nicht, wie im Orden üblich, an die Gemeinschaft weitergegeben». Auch diese Darstellung ist unzutreffend. Die Verwendung seiner Einkünfte entsprach stets den internen Regelungen des Ordens.

4. Gemäss dem im Artikel zitierten Brief an Bischof Gmür gehört P. Adam Serafin «nun seit 2015 wieder der polnischen Provinz an». Diese Behauptung ist faktenwidrig. P. Adam Serafin hat nie den Schweizer Salvatorianern angehört.

5. Im Artikel verweist der Sprecher von Bischof Gmür auf dessen Dekret vom 26. Oktober 2020. Darin wird P. Adam Serafin unterstellt, «für die kirchliche Gemeinschaft schweren Schaden und Verwirrung» verursacht zu haben. Ein solches Verhalten wird indes P. Adam Serafin für die Kirchgemeinde Turgi-Gebenstorf gerade nicht zur Last gelegt. Vielmehr hat ihm Bischofsvikar Koledoye im bischöflichen Auftrag für diese Kirchgemeinde eine zusätzliche missio canonica ausgestellt.

6. Im beanstandeten Artikel wird auf das erwähnte Dekret von Bischof Gmür vom 26.  Oktober 2020 verwiesen, ohne indes zu erwähnen, dass gegen dieses fristgerecht bei der zuständigen kirchlichen Instanz Beschwerde eingereicht wurde. Das Beschwerdeverfahren ist nach wie vor hängig.

7. Im Artikel wird überdies ausgeführt, P. Adam Serafin sei «für eine Stellungnahme nicht zu erreichen» gewesen. Auch diese Aussage vermag einer Überprüfung nicht standzuhalten. P. Adam Serafin hat keinen zumutbaren Termin für eine Stellungnahme und bis heute keine Kenntnis des erwähnten Briefs erhalten.

P. Adam Serafin, Gebenstorf-Turgi

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