Das schreibt der Bundeskanzler zum politischen Engagement der Kirchen

Acht Seiten lang ist die Vernehmlassung der Bundeskanzlei zur Frage: War das kirchliche Engagement während des KVI-Wahlkampfs rechtens? kath.ch veröffentlicht die wichtigsten Punkte.

Raphael Rauch

Am 25. November 2020, vier Tage vor der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative (KVI), schickte Bundeskanzler Walter Thurnherr ein achtseitiges Schreiben an das Bundesgericht in Lausanne. Der Inhalt des Briefes: eine Vernehmlassung zur Beschwerde von KVI-Gegnern. Diese halten das Engagement der Kirchen pro KVI für unzulässig.

Zeitpunkt der Beschwerde wirft Fragen auf

Die Bundeskanzlei wundert sich etwas über den Zeitpunkt der Beschwerde, schliesslich sei «das kirchliche Engagement bereits seit längerem offensichtlich und auch diskutiert worden». Da die Beschwerdeführer «teilweise leitende Mitglieder einer im Abstimmungskampf aktiven politischen Partei» seien, könne «angenommen werden, dass ihnen die Aktivitäten der Kirchen seit längerem bekannt waren».

Die Vernehmlassung geht auf «das Verhalten der kantonalen Landeskirchen bzw. ihrer Kirchgemeinden, die territorial den Kantonen zuzuordnen sind», ein. Es geht also nicht um das Engagement der Bischöfe oder von Laien in privaten Abstimmungskomitees.

Die Vernehmlassung liegt kath.ch vor. Zuerst hatte die «Schweiz am Wochenende» darüber berichtet.


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