Bundesrat: Gottesdienste mit maximal 50 Menschen weiterhin möglich

Wegen steigender Infektions-Zahlen hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen verschärft. Für religiöse Veranstaltungen ändert sich nichts: Es sind weiterhin Gottesdienste mit maximal 50 Menschen möglich.

Raphael Rauch

Gottesdienste und Gemeindeversammlungen gehören zu den grossen Ausnahmen des Bundesrates. Es sind die einzigen Veranstaltungen, die stattfinden dürfen – mit maximal 50 Personen und unter Einhaltung der Schutzkonzepte und Hygienemassnahmen. Dazu gehört eine Maskenpflicht und der Verzicht auf Gemeindegesang.

Maximal 30 Menschen pro Gottesdienst in drei Kantonen

Die Kantone können die Obergrenze auch tiefer ansetzen. So gilt in Nidwalden, Solothurn und im Tessin eine Obergrenze von maximal 30 Menschen pro Gottesdienst. Eine Übersicht über verschiedene Schutzkonzepte finden Sie hier.

Auch andere Massnahmen betreffen das kirchliche Leben. Kirchliche Mitarbeiter sollen weitgehend im Home Office arbeiten. In den Büros gilt Maskenpflicht – eine Pfarramtssekretärin muss also auch dann eine Maske tragen, wenn eine Plastikwand den Kontakt zur Kundschaft abschirmt. Klosterläden dürfen nur noch Waren des täglichen Gebrauchs verkaufen.

Paulus-Akademie bis Ende Februar geschlossen

Bildungsveranstaltungen können nur noch online stattfinden. So bleibt die Zürcher Paulus-Akademie bis Ende Februar geschlossen. Die Bibliotheken sind weiterhin für die Ausleihe geöffnet.

Am 3. Februar gedenkt die katholische Kirche dem Heiligen Blasius. Er soll gegen Halsbeschwerden helfen. Traditionell spendet die katholische Kirche den Blasiussegen. Das Bistum Chur empfiehlt den Seelsorgern, «diesen Segen auch in der gegenwärtigen Zeit» zu spenden.

Empfehlung zum Blasiussegen

Laut Generalvikar Martin Grichting solle jedoch «von der gewohnten Nähe» abgesehen werden. «Der Blasiussegen soll innerhalb der Heiligen Messe den Gläubigen gemeinsam erteilt werden», steht in einem Schreiben Grichtings an die Seelsorger des Bistums.

«Die Gläubigen kommen dann am Schluss der Heiligen Messe, wie beim Kommuniongang, noch einmal nach vorne. Das Kreuzzeichen mit den beiden überkreuzten Kerzen wird sodann stumm sowie mit mindestens 1.5 Meter Abstand über den einzelnen Gläubigen gemacht, die daraufhin einzeln die Kirche verlassen.»


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/bundesrat-gottesdienste-mit-maximal-50-menschen-weiterhin-moeglich/