Nicht ohne Papst, Bischof und Pfarrer – aber auch nicht ohne das Volk Gottes

Eine Kirche, die hierarchische und staatskirchenrechtliche Strukturen verbindet – das sei die Vision Leo Karrers gewesen. Damit habe er dem helvetischen Modell ein theologisches Fundament gegeben, schreibt RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch.

Daniel Kosch*

In den Nachrufen für den am 9. Januar 2021 verstorbenen Pastoraltheologen Leo Karrer werden zu Recht sein Einsatz für eine synodale Kirche und für die Anerkennung der Rolle der Laien betont. Für den schweizerischen Kontext wird dafür auf seine Idee einer «Tagsatzung» und auf seinen unermüdlichen Einsatz für eine Kirche hingewiesen, die sich konsequent am Zweiten Vatikanischen Konzil orientiert.

Kirchliches Leben stützen und fördern

Zu ergänzen ist ein Aspekt, den Leo Karrer in seinem vor genau dreissig Jahren 1991 erschienen Buch «Katholische Kirche Schweiz. Der schwierige Weg in die Zukunft» herausgearbeitet hat: Zur Vision einer synodalen Kirche können auch die schweizerischen Erfahrungen mit den Kirchgemeinden und kantonalkirchlichen Organisationen beitragen. Es handelt sich dabei um Körperschaften, in denen sich die Gläubigen eines Gebietes nach Massgabe des öffentlichen Rechts organisieren, um das kirchliche Leben zu stützen und zu fördern.

Zur Recht hob Leo Karrer hervor, dass diese Gesamtheit der Gläubigen im staatskirchenrechtlichen Verband Rechtsträger und Rechtssubjekt ist – im klaren Unterschied zum Kirchenrecht. Damit geht einher, dass die Gläubigen in der staatskirchenrechtlichen Körperschaft wie im staatlichen Bereich demokratische Mitspracherechte haben und dass Entscheidungen auf der Grundlage rechtsstaatlicher und transparenter Verfahren getroffen werden. Das Handeln auf dieser Ebene ist «dem Kirchenrecht meilenweit voraus, was Partizipation, Gleichberechtigung, Durchschaubarkeit der Entscheide, Schiedsgerichtsbarkeit, Subsidiarität und Dezentralisierung betrifft». «Das schweizerische Staatskirchenrecht gibt den Laien, den getauften und gefirmten Katholikinnen, das, was ihre eigene Kirche ihnen aus theologisch unhaltbaren Gründen vorenthält.»

Nicht ohne Zustimmung des Volkes

Auf der Grundlage dieser Analyse formulierte Leo Karrer die Vision einer Kirche, die hierarchische und staatskirchenrechtliche Strukturen verbindet. Ihr partnerschaftliches Zusammenwirken würde dazu führen, dass «eine synodale (katholische) Kirche das Licht der Welt – wieder – erblickt hätte. Es wäre dann eine Kirchenordnung nicht ohne Papst, Bischof und Pfarrer, aber auch nicht ohne das ›Volk Gottes’», ganz im Sinne der Anfänge der Kirche, in denen das Prinzip galt «nichts ohne den Bischof – nichts ohne den Rat des Presbyteriums (heute: der Seelsorgenden) – nichts ohne die Zustimmung des Volkes» (Bischof Cyprian von Karthago, ca. 250 n. Chr.).

Diese Kirchenvision gab dem Engagement staatskirchenrechtlicher Behörden und dem dualen Kirchensystem in der Deutschschweiz ein theologisches Fundament, zumal sie auch viele Seelsorgende und Theologen überzeugte.
So schrieb der damalige Theologieprofessor, spätere Bischof von Basel und heutige Kurienkardinal Kurt Koch 1995 mit ausdrücklichem Rückbezug auf Leo Karrer:

Auch wenn seither leider häufiger von den Problemen als von den Chancen dieses Miteinanders die Rede war, hat sich die Vision von Leo Karrer zwischenzeitlich sogar in verbindlichen Regelungen niedergeschlagen. So spricht die Vereinbarung von Schweizer Bischofskonferenz und Römisch-Katholischer Zentralkonferenz von 2015 davon, dass diese «miteinander Verantwortung für den Bestand und die Weiterentwicklung der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz tragen» und ihre Zusammenarbeit «in einem Geist (gestalten), der auf einem partnerschaftlichen Miteinander, gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Offenheit basiert».

Noch weit von einer synodalen Kirchenstruktur entfernt

Von einer synodalen Kirchenstruktur, für die sich Leo Karrer einsetzte, ist das zwar noch weit entfernt, neigen die kirchenrechtlich Verantwortlichen doch dazu, die staatskirchenrechtlichen Körperschaften auf ihre Rolle als «Finanzierer» zu reduzieren. Aber zumal Leo Karrer immer wieder daran erinnerte, dass Reformer in der Kirche einen langen Atem brauchen und winterliche Perioden überdauern müssen, ist es sicher in seinem Sinne, Regeln für ein gutes Zusammenspiel im dualen System als Frucht seiner theologischen Würdigung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften zu verstehen.

*Daniel Kosch ist Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz. Als Student und Doktorand an der Universität Freiburg (1981-1988) erlebte er Leo Karrer als Professor für Pastoraltheologie. 2005 referierte er an einer von Prof. Leo Karrer mitverantworteten Tagung zum Thema Staatskirchenrecht und Pastoral. Sinnvolle Ko-Existenz? Zum Thema «Perspektiven für ein partnerschaftliches und streitbares Miteinander pastoraler und staatskirchenrechtlicher Strukturen».


Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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