Schärfere Corona-Massnahmen im Tessin – Gottesdienste bis 30 Personen erlaubt

Im Tessin gelten ab Montag verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Versammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Für Gottesdienste gilt eine Obergrenze von maximal 30 Menschen.

Öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen sind untersagt. Auch alle Gruppensportaktivitäten sind verboten, ausser für Kinder unter 16 Jahren, wie die Regierung am Sonntag ankündigte. Von der neuen Verschärfung ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen wie Begräbnisse oder Hochzeiten, für die das Maximum auf 30 festgelegt ist.

Im Palazzo delle Orsoline in Bellinzona informierten drei Mitglieder der Tessiner Exekutive: Regierungspräsident Norman Gobbi, der Direktor der Abteilung für Gesundheit und Soziales, Raffaele De Rosa, und der Vorsteher der Abteilung für Finanzen und Wirtschaft, Christian Vitta. (sda)


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