Schwyz beschränkt Parolins Pontifikalamt in Einsiedeln

Im Kanton Schwyz dürfen maximal 30 Menschen Gottesdienst feiern. Das Generalvikariat der Urschweiz kritisiert die Schwyzer Gesundheitsdirektorin. Nach jetzigem Stand müsste das Pontifikalamt von Kardinal Parolin vor bescheidener Kulisse stattfinden.

Raphael Rauch

Es ist was faul im Staate Schwyz. Zu diesem Schluss kommt das Generalvikariat der Urschweiz. Übergangsleiter Peter Camenzind, Dekan Basil Höfliger und Brigitte Fischer Züger vom Generalvikariat protestieren bei der Schwyzer Gesundheitsdirektorin gegen die neue Regelung.

Kardinal Parolin besucht Einsiedeln

Das Departement der FDP-Politikerin Petra Steimen hat beschlossen: Ab sofort dürfen im Kanton Schwyz nur noch Gottesdienste mit maximal 30 Menschen gefeiert werden. Egal, ob es sich um eine kleine Kapelle handelt oder um die grosse Klosterkirche in Einsiedeln.

Einsiedeln ist einer der Orte, den Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin am Sonntag kommender Woche besuchen will. Die Nummer Zwei des Vatikans kommt auf Einladung des Bundesrates in die Schweiz.

Lorenz Bösch kritisiert Kanton Schwyz

Es war Parolins ausdrücklicher Wunsch, zur Schwarzen Madonna von Einsiedeln zu pilgern. Nach jetziger Regelung müsste das Pontifikalamt am Sonntag, 8. November, vor bescheidener Kulisse stattfinden – mit maximal 29 weiteren Anwesenden.

«Das wäre sehr schade», sagt Lorenz Bösch, Kirchenpräsident der Schwyzer Katholiken. «Ich habe Verständnis für strengere Regeln. Aber die Vorschriften des Kantons sind mir zu wenig spezifisch. Es kann nicht sein, dass das Schutzkonzept einer Kirche gar keine Rolle spielt.»

«Unangemessener Eingriff in die Religionsfreiheit»

Auch das Generalvikariat der Urschweiz kritisiert die Regierungsrätin Petra Steimen. «Wir halten die Begrenzung auf 30 Personen für einen unangemessenen Eingriff in die Religionsfreiheit», heisst es in einem Schreiben, das kath.ch vorliegt.

Die Kirchenräume seien nicht mit anderen Versammlungsräumen zu vergleichen. Aufgrund der Grösse und Höhe könnten in Kirchen die Abstands- und Hygieneregeln einfacher eingehalten werden.

Allerheiligen und Allerseelen

Das Generalvikariat weist auf die anstehenden Feiertage Allerheiligen und Allerseelen hin. «Sie sind dem Andenken der Verstorbenen des vergangenen Jahres gewidmet. Mit dieser Einschränkung wird gerade denjenigen Angehörigen das Andenken verwehrt, die während des Lockdown schon von starken Einschränkungen beim Abschiednehmen betroffen waren.»

Statt einer pauschalen Obergrenze schlägt das Generalvikariat vor, die Sitzplätze prozentual zu berechnen.

EDA: Kanton könnte Ausnahmeregelung erteilen

Das Aussendepartement in Bern teilt mit: «Da es sich um eine kantonale Angelegenheit handelt, müssen die Behörden in Schwyz darüber entscheiden, ob es für den Gottesdienst eine Ausnahmeregelung gibt.» Der Kanton Schwyz und Nuntius Thomas Gullickson waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.


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https://www.kath.ch/newsd/schwyz-beschraenkt-parolins-pontifikalamt-in-einsiedeln/