Das Bundesstrafgericht hat am Freitag einen 36-jährigen Mann wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Das Gericht befand den Mann für schuldig, weil er IS-Propaganda-Videos an einen Bekannten verschickt hatte.
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