Es sei nicht der Zweck von Patientenverfügungen, Gesundheitskosten zu senken, meint Ruth Baumann-Hölzle in ihrem «Kommentar zur Zeit». Patientenverfügungen sollten all denen helfen, die einmal stellvertretend für den Patienten oder die Patientin entscheiden müssten, dies gemäss den Vorstellungen und dem Willen der Patientin / des Patienten zu tun. Sie kämen erst zur Anwendung, wenn ein Mensch nicht mehr urteilsfähig sei.
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