Bischofskonferenz erlässt Gottesdienst-Schutzkonzept

Desinfektionsmittel am Eingang, zwei Meter Abstand bei der Kommunion: Die Schweizer Bischöfe haben ein Schutzkonzept für Gottesdienste in Corona-Zeiten erarbeitet. Am Mittwoch wird ein neuer Entscheid des Bundes erwartet.

Ausschlaggebend seien die geltenden staatlichen Vorgaben und insbesondere die Vorschriften betreffend Hygiene und physische Distanz, schreibt die Bischofskonferenz in ihrem am Montag veröffentlichten Rahmen-Schutzkonzept.

Höchstens ein Drittel der Plätze anbieten

So soll der Zugang zum Gotteshaus auf maximal ein Drittel seiner ordentlichen Besucherkapazität begrenzt werden. In jedem Fall sei den einzelnen Gläubigen ein Raum von mindestens vier Quadratmetern zuzuteilen. Die Einhaltung der notwendigen Abstände müsse mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werden.

Die Kontaktstellen in den Gotteshäusern sollen vor dem Gottesdienst gesäubert und desinfiziert werden. Die Weihwasserbecken müssten bis auf Weiteres leer bleiben.

Platzreservation empfohlen

Um zu vermeiden, dass bei gut besuchten Gottesdiensten Gläubige vor dem Gotteshaus abgewiesen werden müssen, werden Anmeldeverfahren mit Platzreservationen empfohlen. Die Gläubigen müssten sich beim Eingang zum Gotteshaus die Hände mit einem Desinfektionsmittel reinigen, das zur Verfügung gestellt werden soll.

Das Herumreichen der Kollektenkörbchen durch die Sitzreihen soll unterlassen werden. Stattdessen könnten die Gläubigen ihre Kollekte beim Verlassen des Gotteshauses in ein Gefäss beim Ausgang werfen.

Zwei Meter Abstand kennzeichnen

Die eucharistischen Gestalten Brot und Wein seien auch während des Hochgebetes abzudecken. Der Vorsteher der Eucharistie soll sich zu Beginn der Gabenbereitung die Hände desinfizieren, und nur er kommuniziere am Kelch.

Die Austeilung der Kommunion müsse unter Beachtung der hygienischen Vorschriften erfolgen. Auf dem Fussboden seien deutlich sichtbare Klebebänder anzubringen, um den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern zu kennzeichnen.

Aufschiebbare Feiern verschieben

Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten seien nur unter strikter Beachtung der Regeln betreffend Hygiene und sozialer Distanz wieder möglich. Aufschiebbare Feiern sollten nach Rücksprache mit den Familien wenn möglich vertagt werden.

Auch nach dem Gottesdienst sollen alle Kontaktstellen in der Kirche gesäubert und desinfiziert werden. Gläubige, die krank seien oder sich krank fühlten, werden aufgefordert, dem Gottesdienst fern zu bleiben. Und wer während des Gottesdienstes ein Unwohlsein verspüre, solle die Kirche sofort verlassen.

Entscheidung am Mittwoch

Wann wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden können, ist unklar. Am Mittwoch, 29. April, entscheidet der Bundesrat neue Schutz- und Lockerungsmassnahmen, die ab dem 11. Mai gelten. Bislang war vom 8. Juni die Rede. (sda/rr)

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