Vatikan aktualisiert Bestimmungen für Ostern

Angesichts der raschen Entwicklung der Corona-Krise hat der Vatikan seine Anweisungen zur Karwoche und zum Osterfest aktualisiert. Prozessionen könnten in den September verschoben werden.

Demnach sind katholische Bischöfe und Priester in den betroffenen Ländern angehalten, die Gottesdienste ohne Anwesenheit von Gläubigen zu feiern.

Auch die gemeinsame Zelebration mehrerer Geistlicher und der Austausch des Friedensgrusses soll laut dem am Mittwoch erlassenen Dekret unterbleiben.

Das Schreiben der Gottesdienstkongregation mit dem Titel «In Zeiten von Covid-19» überholt die erst vergangenen Freitag veröffentlichten Massgaben. Das neue Dokument berücksichtige Rückmeldungen von Bischofskonferenzen, hiess es.

Nur in geschlossenen Räumen

Bischöfe und Pfarrer werden aufgefordert, die Gläubigen über die Uhrzeiten der Gottesdienste zu informieren, damit sie zu Hause mitfeiern können. Die Bistümer sollen entsprechende Materialien für das Gebet in der Familie oder alleine anbieten. Auch Live-Übertragungen aus den Kirchen werden angeregt.

Während an Palmsonntag sonst vielerorts Prozessionen in Erinnerung an den Einzug Jesu in Jerusalem üblich sind, sollen die Feiern jetzt nach vatikanischer Weisung nur innerhalb der Kirchenräume stattfinden. Bischofsmessen am Gründonnerstag zur Weihe der heiligen Öle können auf ein späteres Datum verschoben werden.

Fürbitten ausbauen

Das Gedenken an das Letzte Abendmahl Jesu am Gründonnerstagabend kann von jedem Priester «an einem geziemenden Ort» und ohne Anwesenheit von Gläubigen gefeiert werden. Der Ritus der Fusswaschung und die Sakramentsprozession am Ende der Messe entfallen.

In der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag sei in den «Grossen Fürbitten», einer feststehenden, feierlich formulierten Folge von Gebeten, eine zusätzliche Bitte für Verunsicherte, Kranke und Verstorbene zu ergänzen. Der Ritus der Kreuzverehrung durch einen Kuss wird allein vom Zelebranten ausgeführt.

Ein September-Termin

Die Osternacht am Samstagabend soll ausschliesslich in Bischofs- und Pfarrkirchen zelebriert werden. Von der im Gottesdienstformular vorgesehenen Taufliturgie ist nur die Erneuerung des Taufbekenntnisses beizubehalten; die sonst übliche Besprengung mit Weihwasser entfällt demnach.

Die vorgelegten Weisungen gelten auch für Priesterseminare und Ordenshäuser. Ausdrucksformen der Volksfrömmigkeit und Prozessionen, die üblicherweise in der Karwoche und zu Ostern stattfinden, können nach Ermessen des zuständigen Bischofs auf einen späteren Termin verschoben werden, beispielsweise den 14. oder 15. September. (cic)

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