Je nach Kanton mehr oder weniger Urlaub für Väter

2, 5, 10 oder gar 20 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub: Bei den Landeskirchen der Deutschschweizer Kantone gibt es Unterschiede.

Ueli Abt

Nur gerade einen Tag Urlaub gesteht das Gesetz in der Schweiz Vätern nach der Geburt eines eigenen Kindes zu. Das ist viel weniger als in vielen anderen europäischen Ländern. Inzwischen hat eine Volksinitiative aber einen Stein ins Rollen gebracht (siehe Kasten).

Mehr als gesetzlich vorgeschrieben

Diverse private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber gewähren indessen jetzt schon Vätern einen eigentlichen Vaterschaftsurlaub weit über das derzeitige gesetzliche Minimum heraus. So auch die Landeskirchen in den Deutschschweizer Kantonen.

10 Arbeitstage bezahlten Urlaub erhalten Väter nach der Geburt eines eigenen Kindes bei der kantonalen Landeskirche des Kantons Bern. Gemäss Sprecher Thomas Uhland können Arbeitnehmer diese freien Arbeitstage gestaffelt während eines Jahrs nach der Geburt beziehen.

Auch im Kanton Aargau haben Väter im ersten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlten Urlaub. «Beim Festlegen des Zeitpunkts und der Aufteilung des bezahlten Urlaubs ist auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen», heisst es im Reglement. Mit anderen Worten: Väter können nach Möglichkeit den Zeitpunkt ihrer Urlaubstage selbst bestimmen. Ebenso gewährt die Römisch-katholische Landeskirche Basel-Landschaft Vätern eine bezahlte Absenz von 10 Tagen.

Vier Wochen im Kanton Zürich

Sogar doppelt so lang dauert der Vaterschaftsurlaub im Kanton Zürich. Ganze vier Wochen erhalten Angestellte der katholischen Landeskirche dort. Die Väter dürfen Zeitpunkt und Aufteilung des Urlaubs – mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers – selbst bestimmen.

Laut Simon Spengler, verantwortlich für die Kommunikation bei der katholischen Kirche im Kanton Zürich, gilt diese Regelung seit Anfang 2008. «Damals führte der Kanton Zürich einen vierwöchigen, allerdings unbezahlten Vaterschaftsurlaub ein. Dass dies die Kantonalkirche so übernehmen würde, war ein erster Vorschlag», sagt Spengler.

Mit dem Argument, dass sich ein so langer Urlaub nur die Besserverdienenden leisten könnten, habe die Kirche dann aber einen bezahlten Urlaub von dieser Länge festgelegt.  

Unterschiedlich flexibel

Demgegenüber sind mit lediglich fünf Tagen Urlaub die Landeskirchen einiger anderer Kantone deutlich weniger grosszügig. Dazu gehören Solothurn, Basel Stadt, St. Gallen und Luzern. Unterschiede gibt es dabei hinsichtlich des Zeitraums nach der Geburt, während dessen der Urlaub bezogen werden kann. So müssen im Kanton St. Gallen diese fünf freien Tage innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes bezogen werden, im Kanton Luzern sogar in den ersten acht Wochen. Hingegen akzeptiert die Landeskirche in Basel-Stadt den Urlaub im ersten Jahr, wie Bernadette Knupp, zuständig fürs Personalwesen auf Anfrage sagt. Im Kanton Solothurn haben Mitarbeiter gemäss Dienst- und Gehaltsordnung Anspruch auf die fünf Tage während der ersten drei Monate.

Erst gerade in Kraft trat per Anfang Jahr eine neue Personalverordnung im Kanton Schwyz. Vorgesetzte seien zuständig, einem Mitarbeiter bei der Geburt eines eigenen Kindes einen besoldeten Kurzurlaub von zwei Tagen zu bewilligen, heisst es dort unter «Kurzurlaub».

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https://www.kath.ch/newsd/je-nach-kanton-mehr-oder-weniger-urlaub-fuer-vaeter/