Klimafragen bedeutsam für Asylanspruch

Sogenannte Klimaflüchtlinge können nach Auffassung des Uno-Menschenrechtsausschusses unter bestimmen Voraussetzungen Anspruch auf Asyl haben. Diese Einschätzung veröffentlichte das Gremium am Dienstag in Genf.

In einer Uno-Mitteilung war von einer «historischen» Entscheidung die Rede. Hintergrund ist der Fall eines aus der Inselrepublik Kiribati stammenden Mannes, der Beschwerde gegen die Ausweisung seiner Familie aus Neuseeland eingelegt hatte. Er argumentierte, der steigende Meeresspiegel mache seine Heimat unbewohnbar.

Der Uno-Ausschuss lehnte die Beschwerde zwar ab, kam aber zu dem Schluss, dass Klimafragen in Asylverfahren eine Rolle spielen könnten. Seien die Verhältnisse lebensbedrohlich, dürften Betroffene aus solchen Ländern nicht einfach abgeschoben werden, so die Experten. Diese Einschätzung setze neue Standards für künftige Verfahren, so die Uno. (kna)

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