Verdingkinder sollen weiter Gesuche einreichen können

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates will den ehemaligen Verdingkindern und durch Behörden Zwangsversorgten entgegenkommen. Die Frist zur Einreichung von Entschädigungsgesuchen soll aufgehoben werden.

Ursprünglich war die Frist auf den 31. März 2018 angesetzt gewesen. Wer danach um eine Entschädigung anfragen wollte, hatte das Einsehen.

«Bis sie sich dazu überwinden können, vergeht Zeit.»

FDP-Ständerat Raphaël Comte

Das fand der Neuenburger FDP-Ständerat Raphaël Comte nicht richtig. Zwar seien die Fristen bekannt gewesen, schreibt er in seinem Vorstoss vom 21. Juni 2019. Doch man dürfe die persönliche Situation der Opfer nicht ausser Acht lassen. «Ihnen fällt es oftmals schwer, gegenüber den Behörden mit Forderungen aufzutreten, und bis sie sich dazu überwinden können, vergeht Zeit.»

Compte beantragte deshalb, die Frist für die Einreichung der Entschädigungsgesuche zu verlängern. Dies solle im Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 festgehalten werden.

Ball liegt beim Bundesrat

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat aus dieser parlamentarischen Initiative einen sogenannten Erlass-Entwurf zu deren Umsetzung ausgearbeitet und diesen dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Dies ist einer Mitteilung des Bundes vom 17. Januar zu entnehmen.

Der Entwurf sieht vor, die Frist für die Einreichung der Gesuche nicht nur zu verlängern, sondern ganz aufzuheben. Damit könnten ehemaligen Verdingkinder und Zwangsversorgten, die sich innerhalb der bisherigen Eingabefrist nicht gemeldet haben, Gerechtigkeit widerfahren.

Bisher haben insgesamt rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken beantragt. (rp/sda)

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