Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch legt Empfehlungen vor

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch hat in Deutschland Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen vorgestellt.

Mit den Empfehlungen zur Aufarbeitung von Kindsmissbrauch sollen Einrichtungen wie Schulen, Sportverbände oder Kirchengemeinden verbindliche Kriterien an die Hand bekommen, wie die Kommission am Dienstag in Berlin mitteilte. Nach ihren Angaben haben sich seit 2016 bislang 1500 Betroffene gemeldet.

Begleitung durch unabhängiges Team

Konkret heisst es in den Empfehlungen, dass die Institutionen aufgeschlossen gegenüber den Rechten der Betroffenen sein sollen. Die Kommissionsmitglieder schlagen zudem vor, die Aufarbeitung von einem unabhängigen Team zu begleiten. Weiter müsse öffentlich sein, dass Betroffene sich am Prozess beteiligen können. Sie sollten auch die Möglichkeit erhalten, sich zu vernetzen.

Die Vorsitzende der Kommission, Sabine Andresen, erklärte, mit den Empfehlungen werde es Betroffenen ermöglicht, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht «planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren». Viele Einrichtungen hätten in den vergangenen Jahren Schutzkonzepte eingeführt. Prävention ohne tiefgreifende Aufarbeitung laufe jedoch Gefahr, wirkungslos zu bleiben, wenn bestimmte Strukturen weiterhin bestünden. (kna)

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