Rottenburg: Keine Kirchensteuer für Entschädigung

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat sich gegen eine Verwendung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs gewandt.

«In unserer Diözese wird es keine Anerkennungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch aus Kirchensteuermitteln geben. Das Geld hierfür wird aus Vermögenswerten der Diözese, die nicht durch Kirchensteuergelder zustande gekommen sind, bereitgestellt», teilte Bischof Gebhard Fürst am Montag mit.

Ein entsprechender Beschluss wurde am Wochenende vom Diözesanrat des Bistums gefasst.

«Keine Solidarhaftung»

Für «das kollektive Versagen der Bischöfe und ihrer leitenden Mitarbeiter» dürften nicht die Gläubigen als «Solidargemeinschaft» in Haftung genommen werden, heisst es in dem Entschluss. Vielmehr müssten noch lebende Täter sowie verantwortliche Bischöfe und deren leitende Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden.

Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300’000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40’000 und 400’000 Euro gezahlt werden könnte.

Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatte sich auch die zweite baden-württembergische Diözese, das Erzbistum Freiburg, gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt. Weitere Schritte für eine bundesweite Regelung sollen Ende Januar vorgelegt werden. (kna)

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