Nationalratskommission will Fluchthilfe nicht entkriminalisieren

Fluchthilfe soll weiterhin strafbar sein. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats lehnt eine parlamentarische Initiative ab, die das ändern will. Kirchen und Freikirchen sprechen sich für eine Liberalisierung aus.

Die Grüne Nationalrätin Lisa Mazzone (GE) fordert mit ihrer Initiative, dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie aus «achtenswerten Gründen» gehandelt haben. Der Entscheid gegen die Initiative fällte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, meldet die Agentur keystone-SDA am Freitag.

Konkret geht es um das Ausländergesetz. Darin ist festgehalten, dass die Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts einer Ausländerin oder eines Ausländers strafbar ist. Der Artikel zielt auf die Schlepperkriminalität.

Verhältnismässigkeitsprinzip wahren

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es nicht einfach, den Begriff «achtbare Motive» zu definieren. Zudem sei davon auszugehen, dass die Richterinnen und Richtern in ihren Urteilen das Verhältnismässigkeitsprinzip anwenden und somit von hohen Strafen absehen würden, wenn aus humanitären Gründen gehandelt worden sei.

Auch könne bereits heute in leichten Fällen von einer Freiheitsstrafe abgesehen und nur eine Busse oder Geldstrafe ausgesprochen werden.

Die Minderheit will derweil, dass im Gesetz klar zwischen Schleppertum und Hilfe aus humanitären Gründen unterschieden wird. Die Schweiz solle – wie das auch andere europäische Länder handhaben würden – Menschen nicht kriminalisieren, die aus humanitären Gründen handeln. (sda)

Auch Bischöfe wollen Straffreiheit bei Kirchenasyl

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