Medienmitteilung: Die Synode hat an der Sitzung vom 7. November einstimmig eine Teilrevision der kantonalen Anstellungsordnung gutgeheissen. Diese betrifft ergänzende Bestimmungen in der Missbrauchsprävention. Künftig müssen alle kirchlichen Angestellten einen Strafregisterauszug einreichen.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser publiziert.
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/medienspiegel/zuercher-kirche-verstaerkt-missbrauchspraevention/