Bewerbung nur noch mit Auszug aus Strafregister

Die katholische Kirche im Kanton Zürich verstärkt die Missbrauchsprävention. Seelsorger und weitere Angestellte in sensiblen Positionen müssen künftig regelmässig einen Strafregisterauszug einreichen.

Angestellte der katholischen Kirche im Kanton Zürich müssen künftig per Strafregisterauszug allfällige Verstösse gegen das Strafrecht offenlegen. Dies vor einer Anstellung, aber auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Dies hat die Synode der katholischen Kirche im Kanton Zürich am Donnerstag beschlossen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen den Anstellungsbehörden einen Privatauszug aus dem Strafregister einreichen. Geht es um Mitarbeitende mit einer seelsorgerlichen, erzieherischen oder betreuenden Funktion, müssen diese zusätzlich einen Sonderprivatauszug vorlegen. Angestellte müssen zudem spätestens alle fünf Jahre neue, aktualisierte Auszüge vorweisen.

Der Privatauszug enthält alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Ein Sonderprivatauszug enthält hingegen ausschliesslich Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde. Andere Verurteilungen, zum Beispiel wegen Verkehrsdelikten, tauchen darin nicht auf.

Keine Anstellung beziehungsweise Kündigung

Nach der neuen Bestimmung darf bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen die sexuelle Integrität von Kindern, Jugendlichen oder abhängigen Personen keine Anstellung erfolgen. Bestehende Arbeitsverhältnisse müssen beendet werden.

Das Kirchenparlament stimmte der entsprechenden Teilrevision der Anstellungsordnung einstimmig zu. Laut Simon Spengler, für die Kommunikation des Zürcher Synodalrates zuständig, tritt die Änderung per 1. Januar 2020 in Kraft, sofern niemand das Referendum ergreift. (uab)

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/bewerbung-nur-noch-mit-auszug-aus-strafregister/