In den Anfängen durften Frauen Kranke salben

Warum dürfen Theologinnen in Ausnahmefällen Gläubige taufen, nicht aber Kranke salben? Was Vertreterinnen der Junia-Initiative nicht verstehen, ist für die Churer Dogmatikerin Eva-Maria Faber nicht leicht zu erklären.

Frauen sollen Kranke salben, Kinder taufen, die Eucharistie feiern, die Beichte abnehmen und Paare trauen dürfen, das verlangt die kürzlich von Schweizer Theologinnen lancierte Junia-Initiative.

Derzeit handhabt die Kirche den Zugang zu diesen Sakramenten unterschiedlich: Während Frauen unter Umständen die Taufe spenden und Eheleute trauen können, ist die Abnahme der Beichte, die Eucharistie und die Krankensalbung Theologen mit Priesterweihe vorbehalten.

Wie begründet die Theologie, dass beispielsweise jede Frau, auch wenn sie nicht einmal Christin ist, eine Nottaufe spenden, eine Spitalseelsorgerin aber keine Kranken salben darf?

Zunächst habe die Taufe eine Sonderstellung, sagt Eva-Maria Faber, Prorektorin der Theologischen Hochschule in Chur und Dogmatikerin: «Traditionell wurde sie stets als absolut heilsnotwendig betrachtet.» Daraus leite sich ab, dass im Notfall prinzipiell jede Person taufen könne. Bei anderen Sakramenten hätten sich hingegen engere Bestimmungen durchgesetzt.

Notfalls dem Armee-Kameraden gebeichtet

Mit anderen Worten: Einige Sakramente waren nicht von Anbeginn Männern mit Priesterweihe vorbehalten. So habe es bei der Einzelbeichte trotz prinzipieller Bindung an einen Priester immerhin für den Notfall Ausnahmen gegeben: «Es gab zum Beispiel die Praxis, dass sich Soldaten gegenseitig gebeichtet haben», sagt Faber. Dies habe die Kirche aber nicht gross ins Licht gerückt.

Auch die Krankensalbung war in den Anfängen des Christentums nicht ein Privileg von geweihten Theologen. Belegt ist das laut Faber durch einen Brief von Papst Innozenz I. aus dem Jahr 416. Darin hält er fest, dass nicht nur Priester das heilige Öl zur Salbung benützen dürfen, sondern alle Christen. 

Bis heute verstehe die orthodoxe Kirche, im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche, die Krankenölung als Sakrament auch in Form der Salbung durch Gläubige, die nicht Amtsträger sind. (uab)

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