Wiederaufbau-Gesetz für Notre-Dame verabschiedet

Paris, 17.7.19 (kath.ch) Nach dem Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame im April hat das französische Parlament ein Gesetz zum Wiederaufbau angenommen. 91 Abgeordnete stimmten für das mehrfach überarbeitete Gesetz und 8 dagegen, berichten französische Medien am Dienstagabend in Paris.

Mit dem Gesetz wird der Wiederaufbau in den kommenden fünf Jahren ermöglicht. Der Text sieht Ausnahmeregelungen von Umwelt- und Denkmalschutzvorgaben für die Renovierung vor. Zudem regelt er, welche Behörde den Wiederaufbau koordiniert und welche Steuerermässigungen für Spenden gelten.

Die Regierung will für den Wiederaufbau von Notre-Dame einen internationalen Architektenwettbewerb starten. Staatspräsident Emmanuel Macron wünschte sich bereits einen «erfinderischen» Wiederaufbau, so wie es der Notre-Dame Architekt Eugene Viollet-le-Duc (1814-1879) in seiner Zeit gemacht hätte: «Eine Verbindung von Tradition und Moderne, mit respektvollem Wagemut», so Macron. (kna)

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