Basler Katholiken machen Druck in Rom

Medienmitteilung

Bei der Römisch-Katholischen Kirche in Basel-Stadt (RKK BS) ist einiges im Gang. Nach der entsprechenden Verabschiedung durch die Synode Anfang Juni wurde dieser Tage eine Resolution zum Thema «Gleichstellung von Mann und Frau in der römisch-katholischen Kirche» an mehrere wichtige Kardinäle und Institutionen des Vatikans nach Rom geschickt.

Die RKK BS vertritt die klare Haltung, wonach die Gleichstellung der Geschlechter ein bereichsübergreifendes Thema darstellt, welches in alle Kommissionen, kirchlichen Gremien, Institutionen, Strategien und Programmen der römisch-katholischen Kirche integriert werden muss.

Um die Geschlechter-Gerechtigkeit zu erreichen, brauche es die Ermächtigung der Frauen, schreibt die RKK BS in ihrer Resolution an den Vatikan. Und die Synode bittet den Vatikan inständig, diese Anliegen in ihre Überlegungen und Entscheidungen für die ganze katholische Kirche einzubeziehen und in diesem Sinn auch Papst Franziskus zu unterbreiten. Bislang liegen noch keine Antworten aus Rom vor.

Im gleichen Kontext beteiligten sich am 14. Juni zahlreiche Kirchenfrauen am Frauenkirchenstreik in Liestal, Basel und Olten. Dabei wurden unter anderem Unterschriften für das Frauenpriestertum und die Aufhebung des Pflichtzölibats gesammelt. In der organisierenden «Gruppe 14. Juni» waren katholische und reformierte Kirchenfrauen stark vertreten.

Wenige Tage darauf empfing Felix Gmür, der Bischof von Basel, in Solothurn mehrere Kirchenfrauen und Theologinnen zu einem Gespräch unter dem Titel «Für eine Kirche umfassender Gleichwertigkeit». Dabei waren sich alle einig, dass strukturelle Veränderungen notwendig sind. Der Bischof bot Hand, durch entsprechende Aus- und Weiterbildungen einen Prozess und nachhaltige Veränderungen und Verbesserungen in Gang zu bringen.

Ein Teil davon, der bereits umgesetzt wurde, ist die Anpassung der pastoralen Berufsbezeichnungen (z.B. Pfarreiseelsorgerin statt wie bisher Pastoralassistenz) sowie die Praxis, dass im Bistum Basel Frauen in pastoralen und staatskirchenrechtlichen Leitungspositionen tätig sind.

Auch die neue Verfassung der RKK Basel-Stadt, welche am 16.6.2019 im Rahmen einer Abstimmung mit über 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde, beinhaltet einen speziellen Absatz (Paragraf 27, Absatz 4). Dieser Absatz fordert wörtlich: «Bei der Besetzung der Leitung der Pfarrei ist die Gleichstellung von Mann und Frau insbesondere in Bezug auf gleiche Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn gewährleistet». Dieses eigentlich selbstverständliche Prinzip wird in der neuen Verfassung ausdrücklich erwähnt und soll auch eine geschlechtsneutrale Ausschreibung bei Pfarreileitungsstellen ermöglichen.

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