Habemus feminas

Dürfen Frauen wählen? Welch absurde Frage! Seit 1971 gewährt die Schweiz ihren Bürgerinnen dieses Menschenrecht. Und in der katholischen Kirche? Es gibt bis heute Regeln, die seltsam befremden. «Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann», heisst es im Gesetzbuch der Kirche. Frauen sind und bleiben vom sakramentalen Dienst ausgeschlossen. Diese Haltung löst nur noch Kopfschütteln aus. Sie widerspricht allem, was man biologisch, medizinisch, psychologisch, soziologisch, anthropologisch über die Geschlechter weiss. Mann und Frau sind gleichwertig, im religiösen Sinn gleich vor Gott, daher auch gleichberechtigt.

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