Auf der Steuerrechnung befindet sich auch ein Betrag für die Kirchensteuer. Als Privatperson kann man aus der Kirche austreten und muss keine Kirchensteuer bezahlen. Juristische Personen aber – also Firmen – bezahlen in den meisten Kantonen Kirchensteuern, ob sie wollen oder nicht. Dieses Thema wird nun von den Jungfreisinnigen im Kanton Glarus aufgegriffen: Sie wollen, dass juristische Personen im Kanton Glarus von der Kirchensteuer befreit werden.
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Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
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